Neue Regeln zur Besetzung der Verfassungsschutzkontrolle
Thüringens Landtag hat die Regeln für die Besetzung der Landtagskommission, die den Thüringer Verfassungsschutz kontrolliert, geändert. Eine entsprechende Korrektur des Verfassungsschutzgesetzes wurde am Mittwoch im Landtag mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition sowie der FDP beschlossen. Die AfD stimmte dagegen, die CDU und die Gruppe Bürger für Thüringen enthielten sich.
Die sogenannte Parlamentarische Kontrollkommission ist derzeit nicht komplett besetzt - diese Situation hatte bereits das Verfassungsgericht in Weimar beschäftigt. Grund dafür ist, dass die von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten in vielen Wahlgängen keine Mehrheit im Landtag fanden. In Thüringen wird die AfD wegen rechtsextremer Tendenzen vom Verfassungsschutz beobachtet.
Mit der Regeländerung nach Vorbild von Nordrhein-Westfalen soll künftig eine Blockade der Kommission verhindert werden. Bisher werden die fünf Mitglieder der Verfassungsschutzkontrolle nach der Stärke der Landtagsfraktionen besetzt, künftig soll neben der Regierungskoalition die Opposition angemessen vertreten sein. Damit müssen Abgeordnete einzelner Fraktionen nicht mehr zwingend dem Kontrollgremium angehören.
Die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling kritisiere die CDU-Fraktion, die im letzten Moment entschieden hatte, sich bei der Abstimmung zu enthalten. Strittig war, ob die Mitglieder der Kontrollkommission mit einer einfachen Mehrheit, wie die CDU meinte, oder der beschlossenen Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden sollen. Aus der AfD-Fraktion kam heftige Kritik an der Neuregelung.
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