Neue Regeln: Volksfeste erlaubt, Bars und Clubs öffnen
Nach dem Auslaufen der epidemischen Lage wegen der Corona-Pandemie dürfen Clubs, Bars und Diskotheken in Thüringen wieder öffnen. Auch Demonstrationszüge sind nach den neuen Regeln wieder erlaubt. Hintergrund ist, dass ein Landtagsbeschluss, mit dem im November vergangenen Jahres eine «konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung» von Covid-19 festgestellt wurde, am Donnerstag ausgelaufen ist. Damit gelten von Freitag an weniger strenge Regeln in Thüringen. So sind nun auch wieder Volksfeste und Frühlingsmärkte möglich, Festivals können unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden.
In Bars gilt nun die 3G-Regel. Das bedeutet: Zutritt erhalten nur geimpfte und genesene Menschen sowie jene, die einen negativen Corona-Test vorzeigen können. In Freizeitparks oder Indoorspielplätzen gilt 2G - nur Geimpfte oder Genesene kommen rein. In Clubs, Diskotheken, Bordellen oder Swingerclubs kommen nur noch Geimpfte und Genesene rein, die zusätzlich einen negativen Test zeigen können oder deren Immunisierung noch nicht lange zurückliegt.
Die bisherigen Hotspot-Regeln entfallen. Damit kehrt auch der Landkreis Eichsfeld zu den landesweit geltenden Regeln zurück. Das Eichsfeld galt nach dem älteren Warnstufensystem noch als Corona-Hotspot und musste strengere Maßnahmen umsetzen als andere Landkreise. Diese Hotspot-Regeln gibt es aber nach dem Auslaufen der epidemischen Lage nicht mehr.
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