Neue Quarantäne-Regeln gelten in Thüringen sofort
Thüringen setzt kurzfristig die neuen Quarantäne-Regeln um, auf die sich Bund und Länder verständigt haben. Es gehe um die Kontaktpersonen sowie Infizierte im Zusammenhang mit der Omikron-Variante des Virus, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Erfurt mit. Der dafür erforderliche Erlass trat laut Ministerium noch am selben Tag für zunächst unbestimmte Zeit in Kraft. Ausgenommen von der Quarantänepflicht seien Menschen ohne Corona-Symptome, die geboostert sind oder bei denen die vollständige Impfung oder eine Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Für alle anderen Kontaktpersonen gelte bei einer nachgewiesenen Infektion mit der Omikron-Variante oder bei einem konkreten Verdacht eine Quarantäne-Dauer von zehn Tagen. Eine Verkürzung auf sieben Tage sei bei Vorlage eines negativen Testergebnisses - PCR- oder Antigenschnelltest - möglich. Bei Mädchen und Jungen unter 18 Jahre sei bei einem negativen Test eine Verkürzung auf fünf Tage erlaubt, erklärte das Ministerium. Das gelte allerdings nicht für Jugendliche, die während einer Ausbildung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiteten.
«Mit dem neuen Quarantäne-Erlass setzen wir in Thüringen die bundeseinheitlichen Regelungen im Umgang mit der Omikron-Variante um», erklärte Gesundheitsministerin Heike Werker (Linke). Durch Verkürzung der Quarantäne und die Möglichkeit des Freitestens werde Vorsorge getroffen, dass die kritischen Infrastruktur funktionsfähig bleibe.
Auch für die häusliche Isolation für Infektions- oder Verdachtsfälle wurden Regelungen getroffen. Die Absonderungsdauer beträgt demnach zehn Tage und kann durch negativen Test auf sieben Tage verkürzt werden.
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