Neu ab 2023 - Krankenstand, Steuer, Wohnen
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Neu ab 2023 - Krankenstand, Steuer, Wohnen

Das ändert sich für Sie ab Januar

01.01.2023

Mehr Kindergeld für Familien

250 Euro pro Kind.

Das Kindergeld steigt auf 250 Euro monatlich an. Zuvor erhielten Familien jeweils 219 Euro für die ersten beiden Kinder, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro für das vierte, fünfte usw. Kind. Startdatum ist der 01. Januar 2023.
» Übersicht Auszahlungstermine 2023. 

Steuererklärung - Home OfficeBürgergeld statt Hartz IV

Weniger Nachweise, aber strengere Bedingungen.

Ab 2023 können bis zu einer Grenze von 1.250 Euro eine Jahrespauschale Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer angesetzt werden. Heißt: Individuelle Kosten müssen nicht mehr nachgewiesen werden. Allerdings geht das Absetzen vom Home Office nur noch, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Die Home Office Pauschale steigt von bisher maximal 600 Euro auf 1.000 Euro. Das gilt auch, wenn in der Wohnung kein Arbeitszimmer zur Verfügung steht.

Arbeitslosengeld 2 wird zu Bürgergeld

Das ALG2 sowie das Sozialgeld sollen zum 01.01.2023 durch das Bürgergeld ersetzt werden. Für alleinstehende Erwachsene sollen das 502 Euro im Monat betragen. 

Elektronischer Krankenschein

Gelber Schein direkt an Arbeitgeber

Ab dem 01.01.2023 müssen Sie die Krankschreibung (AU) nicht mehr zum Chef schicken oder bringen. Arbeitgeber können diese dann elektronisch bei der Krankenkase abrufen (eAU).

Strompreisbremse

Maximal 40 Cent pro Kilowattstunde brutto

Für Verbraucher und kleine Unternehmen wird der Strompreis inklusive aller Steuern und Abgaben auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Das gilt für den Verbrauch von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. 

Gas- und Wärmepreisbremse

12 Cent pro Kilowattstunde

Haushalte und kleine Unternehmen sollen damit entlastet werden, dass für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs (Grundlage ist hierbei September letzten Jahres) ein Gaspreis von 12 Cent gilt. Für Wärmekunden gilt für diese 80 Prozent der Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. 

Photovoltaik - Steuererleichterungen

Kleine Solarstromanlagen sollen befreit werden

Solarstromanlagen bis 30 kW sollen für Eigentümer und Mieter steuerfrei gestellt werden. Bei Mehrfamilienhäusern gilt das bei Anlagen bis zu 15kW pro Wohneinheit oder Geschäftseinheit. Bisher waren nur Anlagen bis 10kW befreit. Die Umsatzasteuer für Kauf, Liegerung und Einfuhr soll dabei auch entfallen.

Recht auf Reparaturen vom Hersteller

Displays, Akkus und Co.

Hersteller von Mobiltelefonen und Tablets müssen Dinge wie Ersatzteile und Software-Updates künftig kostenlos zur Verfügung stellen. Für Ersatzteile wie Displays oder Akkus für sieben Jahre und bei Updates für fünf Jahre. Die Produkte sollen außerdem so gestaltet werden, dass der Austausch von diesen Einzelteilen einfacher wird.

Inflationsausgleichsbonus

Arbeitgeber können noch bis 2023 Bonus auszahlen

Bis zu 3.000 Euro können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2023 steuerfrei auszahlen. Diese Inflationsprämie wird rückwirkend zum 26. Oktober ausgezahlt und es steht dem Arbeitgeber frei, ob und wie viel Mitarbeitern ausgezahlt wird. Arbeitgeber können die Summe auch in Teilbeträgen über mehrere Monate auszahlen.

Einkommensteuertarife

Freibeträge werden angehoben

Der Grundfreibetrag, der Betrag, auf den keine Steuern fällig werden, steigt geplant um über 500 Euro auf 10.908 Euro an. Der Kinderfreibetrag soll um ca. 400 Euro auf 8.952 Euro steigen. Der Spitzensteuersatz soll von aktuell 58.597 Euro auf 62.827 Euro angehoben werden.

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