Nach Tod von Dreijähriger: Freiheitsstrafe für Großmutter
Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens am Fluss Unstrut in Mühlhausen ist gegen die Großmutter des Kindes ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen worden. Dieser sieht eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung vor, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag sagte. Zuvor hatte die «Thüringer Allgemeine» online über den Strafbefehl berichtet.
Da die 57 Jahre alte Frau innerhalb der gegebenen Frist keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, sei dieser rechtskräftig, sagte die Sprecherin. Er entspreche einer Verurteilung in einer Verhandlung. Zu einem Prozess wäre es gekommen, wenn die 57-Jährige gegen den Strafbefehl vorgegangen wäre.
Das Kind war im August 2022 in Mühlhausen leblos am Ufer des Flusses gefunden worden, nachdem es beim Entenfüttern mit mehreren Kindern und Erwachsenen plötzlich verschwunden war. Trotz Reanimation starb es im Krankenhaus. Die Polizei ging damals von einem Unfall aus.
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