Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal., © Nicolas Armer/dpa/Symbolbild
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Mutter und Lebensgefährte nach Kinderleichenfund angeklagt

05.01.2024

Ein Jahr nach dem Fund einer Kinderleiche in Bad Blankenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Mutter des Kindes und deren Lebensgefährten erhoben. Beiden wird unter anderem Mord durch Unterlassen vorgeworfen, wie der Sprecher Staatsanwaltschaft Gera, Thomas Riebel, am Freitag sagte. Zuvor hatte die «Ostthüringer Zeitung» über die Anklage berichtet.

Dem 28 Jahre alten Lebensgefährten wird Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord durch Unterlassen vorgeworfen. Bei dem Mann handelt es sich nicht um den leiblichen Vater des Kindes.

Auch der inzwischen 22-jährigen Mutter des Kindes wird Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Unterlassen und Mord durch Unterlassen sowie Betrug durch Unterlassen vorgeworfen. Die Anklage soll bei der Jugendkammer des Landgerichts Gera erhoben werden. Die Mutter war zum Todeszeitpunkt des Kindes vermutlich noch heranwachsend.

Die Mädchenleiche war am 21. Januar 2023 am Ortsrand des rund 6000 Einwohner zählenden Erholungsortes Bad Blankenburg im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gefunden worden. Das Kind soll zum Todeszeitpunkt zwischen zwei und drei Jahre alt gewesen sein. Aufgrund der langen Liegezeit der Leiche erwiesen sich rechtsmedizinische Untersuchungen als schwierig. Eine klare Todesursache konnte über die Obduktion nicht ausfindig gemacht werden.

Die Mutter des Kindes wurde unter Auflagen inzwischen aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Lebensgefährte sitzt aktuell wegen anderer Vergehen in Strafhaft.

© dpa-infocom, dpa:240105-99-500053/2

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