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Ministerium: Vereinfachte Steuerregeln bei Spenden

18.03.2022

Die Steuerregelungen für Ukraine-Spenden sind für Privatpersonen, Hilfsorganisationen und Firmen nach Angaben des Thüringer Finanzministeriums vereinfacht worden. So sei etwa für die steuerliche Anerkennung von Spenden an Hilfsorganisationen vorübergehend keine extra Spendenbestätigung nötig, teilte das Ministerium am Freitag mit. Es reiche ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg. Das Ministerium berief sich auf einen entsprechenden Beschluss von Bund und Ländern.

Organisationen dürfen nun auch unabhängig von ihrem Satzungszweck Spenden für die Ukraine sammeln - also etwa Sportvereine, die helfen wollen. Selbstständige und Gewerbetreibende können Aufwendungen für Hilfsaktionen unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben deklarieren. Bei der Umsatzsteuer soll es Erleichterungen für Unternehmer geben, die beispielsweise Personal, Räume und Sachmittel für die Flüchtlingshilfe bereitstellen. Diese und weitere Regelungen gelten bis zum Jahresende.

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© dpa-infocom, dpa:220318-99-574538/2

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