Anträge für Soforthilfen ab Ende August möglich, © Patrick Seeger/dpa
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Ministerium: Soforthilfen für Obstbauern noch in diesem Jahr

25.07.2024

Nach den starken Ertragseinbußen in diesem Jahr können in Existenznot geratene Thüringer Obstbauern ab Ende August Soforthilfen des Landes beantragen. Die entsprechende Richtlinie dazu werde in Kürze in Kraft treten, teilte das Agrarministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Land hatte den Obstbauern nach den Spätfrostschäden im Obst- und Weinbau Soforthilfen in Höhe von zwei Millionen Euro in Aussicht gestellt, die durch Einsparungen finanziert würden.

Die Frostnacht zum 23. April nach der Obstbaumblüte hatte bei Kirschen, Äpfeln und Pflaumen zu massiven Ernteverlusten geführt. Der Schaden wird auf rund 7,5 Millionen Euro geschätzt. Hinzu kommen rund fünf Millionen Euro Schaden im Weinbau. Für rund 20 Betriebe sind nach Ministeriumsangaben die Erlösausfälle existenzgefährdend.

Antragszeitraum und mögliche EU-Hilfen

Die betroffenen Betriebe könnten vom 26. August bis zum 27. September die Landeshilfen beantragen. Die Auszahlung der Gelder erfolge bis zum Ende dieses Jahres, hieß es. Der Zuschuss werde als Ausgleich von maximal 50 Prozent des Gesamtschadens gewährt. Zudem setzt sich der Freistaat laut dem Ministerium beim Bund dafür ein, dass Krisenhilfen der Europäischen Kommission auch Deutschland zugutekommen und nicht nur Österreich, Tschechien und Polen. In Kürze entscheide sich, ob weitere EU-Mittel den betroffenen Obstbaubetrieben in Thüringen zur Verfügung gestellt werden können, hieß es.

Politische Spannungen um Soforthilfen

Der CDU-Landeschef und Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Mario Voigt, hatte in einem Brief an Agrarministerin Susanna Karawanskij (Linke) auf eine schnelle Auszahlung der Hilfen gedrängt. Der Landtag habe Anfang Juni dazu einen CDU-Eilantrag angenommen. «Wir und vor allem die betroffenen Obstbauern haben sich unter schneller Hilfe etwas Anderes vorgestellt, als erneut Wochen und Monate auf eine Unterstützung und Hilfe zu warten», hieß es in dem Schreiben.

Ministerin Karwanskij wies die Kritik von Voigt zurück: «Staatliche Soforthilfen bedürfen immer einer gesetzlichen Grundlage. Diese haben wir mit Hochdruck in den vergangenen Wochen erarbeitet und damit die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Soforthilfen noch dieses Jahr ausgezahlt werden können.»

© dpa-infocom, dpa:240725-930-184198/1

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