Ein Stethoskop hängt um den Hals eines Arztes., © Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild
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Ministerium: Pandemie bremst Landarztgesetz aus

10.07.2022

Wann es zu der geplanten Landarztquote bei Medizinstudienplätzen an der Universität Jena kommt, ist weiter unklar. Die Quote und damit verbundene Regelungen müssten im neuen Thüringer Landarztgesetz festgelegt werden, das derzeit in Arbeit sei, teilte eine Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums auf Anfrage mit. Aktuell sei allerdings nicht absehbar, wann der Gesetzentwurf im Kabinett und im Landtag behandelt werden könne. Der ursprüngliche Zeitplan habe wegen der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden können.

Der Landtag hatte sich vor fast zwei Jahren darauf verständigt, dass sechs Prozent der Studienplätze in Jena für Bewerber reserviert werden sollen, die sich vorab zu einer späteren Arbeit in von ärztlicher Unterversorgung betroffenen oder bedrohten Regionen verpflichten. Der Landtagsbeschluss sah vor, dass diese Haus- und Facharztquote ab dem Wintersemester 2021/2022 gelten sollte. Zum gleichen Zeitpunkt war in diesem Zusammenhang bereits die Zahl der Medizinstudienplätze in Jena erhöht worden. Dort werden nun jährlich 286 Studienanfänger zugelassen, zuvor waren es 260. Mit der Aufstockung der Studienplätze und der Vorab-Quote will Thüringen einem befürchteten Ärztemangel entgegenwirken.

In der Thüringer Verordnung zur Studienplatzvergabe ist die 6-Prozent-Quote für Medizin-Bewerber, die ihren Beruf in «Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf» ausüben wollen, bereits enthalten. Das dafür zuständige Wissenschaftsministerium hat die Regelung im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht - mit der Einschränkung, dass sie erst in Kraft treten kann, wenn das Landarztgesetz in Kraft getreten ist.

Wer über diese Quote Medizin studieren will, muss laut Gesundheitsministerium einen Vertrag mit dem Land abschließen. In diesem sollen die Rechte und Pflichten der Studierenden während und vor allem nach ihrer Ausbildung geregelt werden. Das betreffe etwa eine bestimmte Bindungsfrist und Vertragsstrafen bei Verstößen - also etwa dann, wenn Quotenstudierende nach ihrer Ausbildung doch nicht in Gebieten mit Mangel an Ärzten arbeiten wollen.

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