Ministerium erstellt Erinnerungsschreiben für Grundsteuer
Allerspätestens bis zum 30. Juni müssen säumige Thüringer Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung eingereicht haben. Zuvor sei aber noch geplant, entsprechende Erinnerungsschreiben zu versenden, teilte das Finanzministerium mit. Offizielles Fristende war Ende Januar.
Ein Großteil der Immobilienbesitzer hat den Angaben nach die Erklärungen inzwischen vorgelegt. Bis Ende März seien rund 1,07 Millionen entsprechender Dokumente in den Finanzämtern eingegangen, hieß es. Das entspreche einer Quote von etwa 86 Prozent. Davon seien rund 83 Prozent elektronisch übermittelt worden. Insgesamt stünden noch etwa 18 000 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform in Thüringen aus.
Zuletzt hatte das Finanzministerium darüber informiert, dass bislang rund 50 000 Einsprüche gegen bereits verschickte Bescheide im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform bei den Finanzämtern eingegangen sind. Vor allem verfassungsrechtliche Bedenken seien als Begründung bei den Einsprüchen genannt worden. Eine aktuelle Studie im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz zur neuen Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist.
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