Mikrodarlehen für Existenzgründer in Thüringen angehoben
Existenzgründer in Thüringen können auf lang laufende Mikrodarlehen zurückgreifen, die im vergangenen Jahr angehoben wurden. Darauf verwies Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) am Donnerstag im Landtag in Erfurt. Die Mikrodarlehen hätten jetzt eine Höhe von 35.000 Euro und eine Laufzeit von sieben Jahren. Sein Ministerium habe für die Anhebung um 10.000 Euro auch einen FDP-Antrag zum Anlass genommen.
Der Sprecher der FDP-Gruppe, Thomas Kemmerich, bezeichnete die Förderung von Gründern im Nebenerwerb als zu gering, also von Menschen, die neben ihrem regulären Job eine Geschäftsidee verfolgen. Er verlangte 50.000 Euro für Mikrodarlehen bei einer Laufzeit von zehn Jahren, fand dafür im Landtag allerdings keine Mehrheit. Einige andere Förderprogramme seien für Gründer im Nebenerwerb nicht zugänglich, so Kemmerich. Nach seinen Angaben erfolgen in Thüringen etwa 43 Prozent der Gründungen von Menschen, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Tiefensee sowie Abgeordnete der rot-rot-grünen Koalition bescheinigten Thüringen gute Bedingungen für Gründer, auch aus dem Nebenerwerb. Ihm gehe es nicht um die reine Zahl von Gründungen, «Thüringen braucht innovative Gründungen mit wirtschaftlichem Effekt», sagte der Minister. Dazu gehöre auch, dass das Land seine Förderinstrumente - von der finanziellen Leistungen bis zur Beratung - ständig überprüfe und schärfe.
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