Messerangriff auf Ehefrau: Mann erhält Haftstrafe
Wegen einer Messerattacke auf seine Ehefrau ist ein 57-Jähriger zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Meiningen sprach den Mann am Montag unter anderem der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen November in Floh-Seligenthal (Kreis Schmalkalden-Meiningen) mehrfach auf seine Noch-Ehefrau einstach. Er hatte nach eigenen Angaben drei Tage vor der Tat erfahren, dass sie ein Verhältnis mit einem Klempner hatte. Am Tag der Tat fuhr er wegen eines klärenden Gesprächs zu ihr ins Büro, weil er keine Trennung wollte. Als die Frau der Ehe keine Chance mehr geben wollte, griff er sie unvermittelt mit einem Messer an.
Der Vorsitzende Richter, Wolfgang Feld-Gerdes sprach von einer «Spontantat». Der Angeklagte habe sich gekränkt gefühlt, sei übernächtigt gewesen und hatte Alkohol getrunken, so dass seine Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit erheblich vermindert gewesen sei. Eine Tötungsabsicht sei nicht zu erkennen gewesen.
Der 57-Jährige hatte zum Prozessauftakt am Montag den Messerangriff zutiefst bedauert. «Es tut mir unendlich leid», sagte er sichtlich mitgenommen auf der Anklagebank. Der studierte Hochbauingenieur und spätere Autohändler war nach eigenen Worten «in einer nicht mehr kontrollierbaren Ausnahmesituation gewesen».
Die Frau erlitt zwölf Stich- und Schnittverletzungen vor allem am Hals und im Gesicht und wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Sie musste notoperiert werden und hat bis heute sichtbare Narben und Sensibilitätsstörungen. Der Vorsitzende Richter sprach von einem massiven Angriff und erheblichen Verletzungen.
Der Angeklagte sagte, er könne die Tat bis heute nicht nachvollziehen und seine Frau nur inständig bitten, dass sie ihm das eines Tages verzeihen könne und sie vielleicht wieder ein gemeinsames Leben führen könnten. Die 22 gemeinsamen Ehejahre zuvor seien voller «Wärme, Harmonie und Liebe» gewesen.
Die 50-Jährige trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf, erschien aber selbst nicht zur Verhandlung. Als strafmildernd werteten die Richter nicht nur sein Geständnis, sondern auch dass er 70.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlte. Das Gericht hob zudem den Haftbefehl gegen ihn auf. Der Mann saß seit November in Untersuchungshaft. Jetzt ist er bis zur Vollstreckung des Urteils zunächst auf freien Fuß.
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