Mehrere AfD-Mitglieder in Thüringer Polizei
Bei der Landespolizei gibt es mehrere Bedienstete, die Mitglied der AfD sind - obwohl deren Thüringer Landesverband vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft wird. Zwar würden die Parteimitgliedschaften von Beamten oder Tarifbeschäftigten der Polizei nicht im Zuge der allgemeinen Personalverwaltung erfasst, heißt es in der Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linke-Innenpolitikerin Katharina König-Preuss. Nach Erkenntnissen des Thüringer Verfassungsschutzes allerdings bewege sich die Zahl der AfD-Mitglieder unter den Bediensteten der Landespolizei «im hohen einstelligen Bereich.»
Ob die Bediensteten, auf die mit dieser Formulierung verwiesen wird, alle Mitglieder der Thüringer AfD sind oder zumindest Einzelne von ihnen auch anderen Landesverbänden der Partei angehören, ist unklar.
Keine Erkenntnisse hat die Landesregierung den Angaben nach dazu, ob AfD-Mitglieder im Thüringer Verfassungsschutz tätig sind. Gleiches gilt für die Frage, ob AfD-Mitglieder in den Polizeibehörden anderer Bundesländer beziehungsweise des Bundes oder in den Nachrichtendiensten der Ländern tätig sind.
Hintergrund für die Anfrage ist nach Angaben von König-Preuss ein «Kontraste»-Beitrag. Das ARD-Magazin berichtete im März, dass ein Mitglied der Thüringer AfD für den Bundesnachrichtendienst (BND) tätig gewesen sei. Demnach soll der Mann auch bei verschiedenen Wahlen für die Partei angetreten sein. Der BND hat gegen den Mann inzwischen ein Hausverbot erteilt.
Der Präsident des BND, Bruno Kahl, sagte dem Magazin mit Verweis auch auf den Fall dieses Mannes, Rechtsextremisten hätten keinen Platz bei dem deutschen Auslandsnachrichtendienst. Der BND müsse noch besser darin werden, Rechtsextremisten zu entdecken. «Die aktuellen Fälle sind natürlich Anlass, dass wir jetzt auch selbstkritisch und sehr gewissenhaft noch mal hinschauen, was wir gegebenenfalls in unserem System der Eigensicherung verbessern können.»
In der Antwort an König-Preuss macht das Thüringer Innenministerium deutlich, dass es jedenfalls aus seiner Sicht alles andere als einfach ist, AfD-Mitglieder aus dem Landesdienst zu entfernen, auch wenn der Thüringer Landesverband der Partei seit 2021 schon vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremes Beobachtungsobjekt geführt wird. Die Frage, ob jemand gleichzeitig in der Thüringer AfD aktiv und für die Sicherheitsbehörden arbeiten könne, sei immer im Einzelfall zu betrachten, heißt es in der Antwort.
«Nach der Einstufung des Landesverbandes der AfD erfolgte für alle Mitarbeiter eine Belehrung über die bestehende Verfassungstreuepflicht.» Dabei seien die Bediensteten der Sicherheitsbehörden auch darüber belehrt worden, «dass Verstöße gegen die Pflicht zur Verfassungstreue im Rahmen von einzelfallbezogenen disziplinar- und arbeitsrechtlichen Verfahren zu prüfen sind.»
© dpa-infocom, dpa:230713-99-384926/2