Mehr Zeit für Heizungsumstellung: Noch keine Wärmeplanung
Hauseigentümer in Thüringen bekommen nach dem Kompromiss der Ampel-Koalition beim Heizungsgesetz mehr Zeit für die Umstellung auf klimafreundliche Heizungen. Bisher gebe es in Thüringen noch keine gesetzliche Pflicht für eine kommunale Wärmeplanung, teilte ein Sprecher des Thüringer Energieministeriums am Mittwoch auf Anfrage mit. Allerdings gebe es Vorarbeiten durch Regelungen im Thüringer Klimagesetz, nach denen Stadtwerke und andere regionale Energieversorger Konzepte für eine nahezu klimaneutrale Wärmeversorgung vorlegen mussten. Bisher habe nach dem Wissen des Ministeriums noch keine Kommune eine Wärmeplanung abgeschlossen.
Gemäß Einigung der Bundesregierung sollen das Gebäudeenergiegesetz und ein Wärmeplanungsgesetz gekoppelt werden und beide zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, muss sich keine Gedanken mehr über den Einbau etwa einer Wärmepumpe mehr machen. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung soll bis spätestens 2028 eingeführt werden. Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen beim Tausch auch Gasheizungen eingebaut werden dürfen - wenn sie auf Wasserstoff umrüstbar sind.
Nach Angaben des Energieministeriums hat bisher in Thüringen nur die Stadt Jena einen Klima-Aktionsplan beschlossen, mit dessen Umsetzung auch die kommunale Wärmeplanung erfolgen solle. Weitere Städte und Gemeinden würden sich aktuell mit der Thematik befassen. Der Ministeriumssprecher nannte als Beispiele Zeulenroda, Eisenach, Weimar und Teile des nördlichen Wartburgkreises. Laut Infrastrukturministerium soll ein Konzept für eine «Energieregion Südliches Saaletal» einschließlich er Stadt Kahla gefördert werden.
Kommunale Wärmeversorger in Thüringen hatten vor einigen Wochen in Erfurt ihre Konzepte für eine Wärmewende vorgelegt. Sie müssen laut Thüringer Klimagesetz eine nahezu klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 mit einzelnen Zwischenschritten erreichen. Die Konzepte soll bei der Raumordnung und Bauleitplanung berücksichtigt werden.
Im Thüringer Klimagesetz heißt es auch, «Landkreise und Gemeinden können Wärmeanalysen und darauf aufbauende Wärmekonzepte erstellen. Eine Wärmeanalyse soll als Mindestanforderung eine grobe Einschätzung der im jeweiligen Gemeindegebiet anfallenden Wärmeenergiebedarfe beinhalten.»
Die Energieversorger gehen von hohen Investitionen in die Umstellung der Wärmeerzeugung aus, die derzeit zum großen Teil über Gaskessel und Kraftwärmekopplung erfolgt. Künftig sollen verstärkt Wärmepumpen, Elektrodenkessel und Solarthermie sowie Abwärme zum Einsatz kämen, um den CO2-Ausstoß deutlich zu verringern.
Mit Fernwärme werden in Thüringen vor allem große Wohngebiete, aber auch viele Betriebe und öffentliche Einrichtungen versorgt. Deren Preis wird sich nach einer Prognose der regionalen Anbieter in den kommenden 20 Jahren verdoppeln. Nach Ansicht der Versorger ist eine weitgehende CO2-reduzierte Wärmeversorgung ohne eine «Vervielfachung der erneuerbaren Energien» und damit deutlich mehr Öko-Strom nicht machbar.
Laut Energieministerium liegt der Anteil der Wohnungen in Thüringen, die mit Fernwärme beheizt werden, bei rund 24,0 Prozent und damit überdurchschnittlich hoch. Bundesweit seien es im Schnitt nur 14,2 Prozent.
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