Mehr Strafgelder aus Justiz für Vereine und Staatskasse
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Thüringen haben im vergangenen Jahr mehr als 2,5 Millionen Euro an Geldauflagen verhängt. Das war nach Angaben des Justizministeriums knapp eine halbe Million Euro mehr als 2020. Gerichtsverfahren können bei geringer Schuld gegen Geldauflage oder -buße eingestellt werden. Nur ein geringer Teil davon fließt an die Staatskasse. Im vergangenen Jahr waren das nach Ministeriumsangaben lediglich rund 326.600 Euro.
Zumeist kommen die Geldauflagen bei Verfahrenseinstellungen gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen und Organisationen zugute. Beim Oberlandesgericht in Jena werden Listen gemeinnütziger Einrichtungen geführt, die um Zuweisungen ersucht haben und Geld empfangen dürfen. Die Höhe des Betrages und den Empfänger legen Staatsanwaltschaften oder zuständige Richter fest. Dabei werden zuweilen auch solche Vereine begünstigt, die sich in dem Feld engagieren, dem auch die jeweilige Straftat zuzuordnen ist.
Nach Angaben des Oberlandesgerichts in Jena gehörten im vergangenen Jahr Ärzte ohne Grenzen, die Aktion Deutschland hilft und die Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen mit zu den größten gemeinnützigen Zuwendungsempfängern. Aber auch Vereine beispielsweise aus dem Bildungs-, Sport-, Sozial- und Gesundheitsbereich sowie dem Tierschutz wurden bedacht.
Die Staatskasse vereinnahmte laut dem Justizministerium im vergangenen Jahr insgesamt mehr als 18,8 Millionen Euro an Geldstrafen und Geldbußen, die bei Verurteilungen verhängt wurden. Damit seien rund 1,1 Millionen Euro mehr eingenommen worden als 2020.
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