Mehr Planungssicherheit für Kommunen bei Flüchtlingskosten
Thüringen legt sich bei der Finanzierung der Unterbringungskosten für Geflüchtete in den Kommunen bis Ende 2026 fest. Bis zu diesem Zeitpunkt garantiere das Land, dass Kreise und kreisfreie Städte die Kosten für zusätzliche, aber nicht genutzte Unterbringungsmöglichkeiten zurückerstattet bekommen, teilte das Landesverwaltungsamt am Mittwoch in Weimar mit. Das Innenministerium habe die Kostenerstattung neu geregelt, erklärte der Präsident der Behörde, Frank Roßner. Über Jahre gab es in Thüringen Streit zwischen Kommunen und Land über die Finanzierung der Unterbringungskosten für Geflüchtete.
Mit dem neuen Erlass erhielten «diejenigen Kommunen längerfristig mehr Sicherheit bei der Planung und Finanzierung ihrer Plätze, die freiwillig über die festgesetzte Mindestkapazität hinaus weitere belegbare Plätze anbieten», erklärte Roßner. Thüringenweit halten die Kommunen nach den Vorgaben mindestens 13.500 Plätze für die Unterbringung von Geflüchteten vor.
Laut Landesverwaltungsamt erhält jeder Landkreis monatlich 294 Euro sowie jede kreisfreie Stadt 332 Euro pro tatsächlich belegbarem Platz. Zusätzliche 30 Euro pro Platz bekämen die Kommunen monatlich ausgezahlt, die über die jeweils festgelegte Mindestkapazität hinaus weitere belegbare Plätze anbieten. Würden barrierefreie Plätze für geflüchtete Menschen mit Behinderung angeboten, liege die monatliche Erstattung bei 354 Euro in Kreisen 392 Euro pro Platz in den kreisfreien Städten.
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