Mehr Befugnisse für Zoll in Thüringen
Thüringen erweitert nach dem Vorbild anderer Bundesländer die Befugnisse des Zolls. Das sieht ein FDP-Gesetzentwurf vor, der am Freitag im Landtag mit einer Reihe von Änderungen mehrheitlich beschlossen wurde. Lediglich die AfD enthielt sich der Stimme. Damit können jetzt Zollbeamte immer dann polizeiliche Amtshandlungen vornehmen, wenn die Polizei nicht oder nicht rechtzeitig zur Stelle sein kann.
Die FDP hatte ihren Gesetzentwurf unter anderem damit begründet, dass Zöllner keine besonderen Befugnisse zur Sicherstellung von Rauschgift und Diebesgut hätten und auf die Polizei warten müssten. Problematisch sei auch, wenn Zöllner bei ihren Routinekontrollen auf einen zur Fahndung ausgeschriebenen Straftäter stoßen würden. Formal geregelt wurde per Gesetz jetzt die sogenannte Eilkompetenz der Zollbeamten.
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