Ein Stempel mit der Aufschrift «Beglaubigt» im Büro eines Gerichtsvollziehers., © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
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Mehr Aufgaben: Gerichtsvollzieher fordern Studium

04.05.2022

Die Gerichtsvollzieher der ostdeutschen Bundesländer fordern angesichts eines Nachwuchsmangels und komplexerer Aufgaben eine Neuausrichtung der Ausbildung. Statt dem Weg über den mittleren Justizdienst plus rund 20-monatiger Sonderlaufbahn sollten Anwärter direkt nach dem Abitur ein duales Studium beginnen können. «In Baden-Württemberg wird das schon seit sechs Jahren praktiziert», sagte die Vorsitzende des Verbandes der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt, Daniela Merke, der Deutschen Presse-Agentur. «Dort kann noch ein richtiges Auswahlverfahren durchgeführt werden, da die tatsächlichen Bewerberzahlen um ein Vielfaches höher sind als in den anderen Ländern.»

Die Gerichtsvollzieher sehen die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin als geeigneten Ausbildungsort für die duale Ausbildung. Dort würden etwa bereits die Rechtspfleger für Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ausgebildet. Die Gerichtsvollzieher-Verbände von Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Berlin sowie Mecklenburg-Vorpommern sprächen sich für eine Ausbildung im Verbund an der HWR aus, sagte Merke.

Alle stünden vor denselben Problemen: Es fehlt der geeignete Nachwuchs. In allen Ausbildungsverordnungen der ostdeutschen Bundesländer gehöre zum grundsätzlichen Anforderungsprofil, dass für die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher nur besonders geeignete Beamte des mittleren Justizdienstes zugelassen werden. Es gehe um die Besten ihres Jahrgangs, die sich zudem in der gerichtlichen Praxis bewährt haben müssen. «Da immer weniger Bewerber diese Anforderungen erfüllt haben, ist man dazu übergegangen, als Notlösung Seiteneinsteiger zuzulassen», erklärte Gerichtsvollzieherin Merke. Bewerben könnten sich etwa Rechtsanwalts- und Notargehilfen oder Bankkaufleute. «Aber auch mit dieser Notlösung kann inzwischen der Bedarf nicht mehr gedeckt werden.»

Hinzu komme: «Das Berufsbild hat sich in den letzten 15 Jahren extrem gewandelt. Uns sind durch viele verschiedene Gesetzesreformen neue, größere Aufgaben übertragen worden.» Statt klassisch nur für Pfändung und Räumung seien die Gerichtsvollzieher inzwischen etwa dafür zuständig, dass ein Schuldner seine Vermögensverhältnisse offenlegt. Sie holten selbstständig Auskünfte bei Behörden wie dem Kraftfahrt-Bundesamt, dem Bundeszentralamt für Steuern oder bei der Deutschen Rentenversicherung ein, um die Auskünfte zu überprüfen. Dafür gebe es rechtlich und datenschutzrechtlich viele Voraussetzungen, die geprüft werden müssten.

In Thüringen waren laut Justizministerium im vergangenen Jahr rechnerisch etwa 104 Vollzeitstellen von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besetzt. 2012 seien es noch knapp 113 gewesen. Aktuell seien neun Planstellen nicht besetzt. Von 2018 und 2021 seien elf Gerichtsvollzieher eingestellt worden. Seit 2020 werden auch Quereinsteiger genommen - 2020 waren es zwei von vier Gerichtsvollziehern, 2021 zwei von drei. Für dieses Jahr seien zwei Einstellungen geplant, davon ein Regelbewerber aus dem mittleren Dienst und ein Quereinsteiger.

Die Ausbildung für Gerichtsvollzieher hat sich aus Sicht des Ministeriums in Erfurt bewährt. «Aus hiesiger Sicht entspricht die Gerichtsvollzieherausbildung in der jetzigen Form sehr gut den Anforderungen der Gerichtsvollzieherpraxis. Eine Umstellung auf eine Fachhochschulausbildung ist derzeit nicht geplant.» Thüringen bildet gemeinsam mit Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz (Bayern) aus. Die praktischen Ausbildungsabschnitte erfolgen an den Ausbildungsgerichten in Thüringen.

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