Der Ex-Verfassungsschutz Präsident Hans-Georg Maaßen spricht., © Thomas Banneyer/dpa
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Maaßen klagt gegen den Verfassungsschutz

01.04.2024

Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen geht nach eigenen Angaben gegen seine frühere Behörde juristisch vor. Man habe am Freitagabend Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht, erklärte Maaßen am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte das Portal Nius darüber berichtet. Das Verwaltungsgericht Köln war am Samstag für eine Bestätigung des Eingangs der Klage zunächst nicht erreichbar.

Ende Januar war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Daten zu seinem ehemaligen Präsidenten im Informationssystem der Behörde im Bereich Rechtsextremismus gespeichert hat. Maaßen wirft Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, den Inlandsgeheimdienst «zur Beobachtung von Regierungsgegnern» einzusetzen, wie er der dpa sagte. «Regierungsgegner sind keine Verfassungsfeinde. Sie verstößt damit in schwerer Weise gegen ihre Amtspflichten und beschädigt damit die freiheitliche Demokratie», sagte Maaßen. Daher habe er Klage eingereicht. Faeser sei als Innenministerin «untragbar» und müsse «umgehend abgesetzt werden».

Die Klageschrift umfasst laut Maaßen 40 Seiten und 165 Seiten Anlagen - Auszüge liegen der dpa vor. Daraus geht hervor, dass sich Maaßen gegen den Umstand wendet, «dass er von der Beklagten/Antragsgegnerin als Beobachtungsobjekt eingestuft wurde bzw. aktuell behandelt wird». Demnach soll es der Verfassungsschutz auch unterlassen, Informationen, personenbezogene Daten, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zu Maaßen zu sammeln, auszuwerten, zu erheben und zu speichern.

In der Schrift werden der Behörde rechts- und verfassungswidrige Handlungen vorgeworfen. «Offenbar stützt das BfV seine Bewertung zunächst darauf, dass ein Rechtsextremist den Kläger/Antragsteller in einem Brief erwähnt habe; eine weitere Person soll Videos des Klägers/Antragstellers auf Facebook geteilt haben (...)», heißt es in der Klageschrift. Verfassungsschutzrechtlich seien solche Handlungen Dritter aber irrelevant, so die Argumentation. Für eine Beobachtung oder Einstufung Maaßens Einzelperson fehle eine Rechtsgrundlage.

Maaßen ist Bundesvorsitzender der Partei Werteunion, die sich Mitte Februar gegründet hat und bei den ostdeutschen Landtagswahlen im Herbst antreten will.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, verteidigte in einem Gastbeitrag in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (online Montag) das Agieren seiner Behörde und warnte vor Gefahren für die Demokratie. Es sei gut, dass in Deutschland Meinungsfreiheit herrsche, schreibt Haldenwang. Diese schütze «selbst anstößige, absurde und radikale Meinungen». «Aber dennoch: Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen.» Haldenwang erwähnt in dem Gastbeitrag weder Maaßen noch dessen Klage gegen seine Behörde.

Der Geheimdienstchef argumentiert, dass Meinungsäußerungen «auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität» verfassungsschutzrechtlich von Belang sein könnten.

«In der Nachkriegsgeschichte war die Demokratie in unserem Land selten so in Gefahr wie heute. Die Zahl der Extremisten und das Extremismuspotenzial steigen seit Jahren.» Er nehme die Gefahren für die Demokratie sehr ernst, «und entsprechend häufig warne ich vor ihnen in den Medien», schreibt Haldenwang zu Kritik an der Medienpräsenz des Verfassungsschutzes.

Im medialen Diskurs gebe es auch Stimmen, die forderten, seine Behörde müsse sich politisch neutral verhalten. Haldenwang schreibt dazu: «Das ist völlig richtig. Wir sind politisch neutral, aber nicht gegenüber denen, die gegen unsere freiheitliche Demokratie agieren und agitieren.»

© dpa-infocom, dpa:240330-99-512703/3

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