Lohnlücke zwischen Ost und West schwindet nur langsam
Arbeitnehmer in Ostdeutschland verdienen auch drei Jahrzehnte nach der Einheit im Durchschnitt monatlich Hunderte Euro weniger als ihre Kollegen im Westen. Dies geht aus Daten des Statistischen Bundesamts hervor, die die Linksfraktion im Bundestag eingeholt hat. Die Lohnlücke schwindet demnach nur langsam.
Den Angaben zufolge lag der Bruttoverdienst für Vollzeitbeschäftigte in den westlichen Bundesländern und Berlin ohne Sonderzahlungen im dritten Quartal 2021 durchschnittlich bei 4237 Euro monatlich. In den fünf östlichen Bundesländern waren es 3442 Euro. Mit Sonderzahlungen lag der Durchschnittswert im Westen bei 4457 Euro, im Osten bei 3563 Euro. Die Differenz verringerte sich seit 2020 - gemessen am Wert inklusive Sonderzahlungen - von 997 Euro monatlich auf 894 Euro.
Linksfraktionschef Dietmar Bartsch forderte eine Angleichung bis 2025. «In jedem ostdeutschen Bundesland wird weniger verdient als in irgendeinem westdeutschen Bundesland», sagte Bartsch der Deutschen Presse-Agentur. «Die Lohnlücke ist mit knapp 900 Euro immer noch gewaltig.» Die Bundesregierung müsse die Spaltung auf dem Arbeitsmarkt beheben. «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - das würde berechtigten Frust abbauen», meinte Bartsch.
Bei der Statistik ist zu beachten, dass es sich um Durchschnittswerte handelt. Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede nicht nur zwischen Regionen, sondern auch zwischen Branchen sowie zwischen Männern und Frauen. Einige Experten argumentieren, da in Ostdeutschland Lebenshaltungskosten niedriger seien, sei der Unterschied bei der Kaufkraft geringer als die Lohndifferenz.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, dass die Lohnlücke da «verschwindend gering» sei, wo Gewerkschaften und Arbeitgeber Tarifverträge schlössen. «Aber leider ist gerade im Osten die Tarifbindung besonders niedrig», erklärte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Die Bundesregierung müsse die Tarifbindung stärken. Angekündigte Maßnahmen müssten jetzt schnell kommen - etwa das geplante Bundestariftreuegesetz, nach dem Staatsaufträge nur noch an Unternehmen gehen dürfen, die nach Tarif zahlen.
Links
© dpa-infocom, dpa:220114-99-703699/5