Linke: Neuregelung bei Bezahlung von Gefängnisarbeit nötig
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Entlohnung von Strafgefangenen im Gefängnis sieht die Linke-Landtagsfraktion Handlungsbedarf auch für Thüringen. Die vom Gericht monierten Regelungen aus Nordrhein-Westfalen und Bayern hätten große Ähnlichkeit mit denen in Thüringen, teilte die Landtagsabgeordnete der Linken, Karola Stange, am Dienstag in Erfurt mit. Deshalb müssten die Entscheidung aus Karlsruhe «dringend» auch für den Thüringer Strafvollzug ausgewertet und die gesetzgeberischen und praktischen Konsequenzen gezogen werden. Stange ist Mitglied der Strafvollzugskommission im Landtag und sozialpolitische Sprecherin ihrer Fraktion.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten. Die Bundesländer müssen die jeweiligen Gesetze bis spätestens Ende Juni 2025 neu regeln, wie die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, in Karlsruhe sagte. Die Länder seien aber nicht dazu verpflichtet, eine rückwirkende Vergütungsregelung zu schaffen.
Das Thüringer Justizministerium kündigte eine Prüfung und Bewertung des Urteils an. Es gebe voraussichtlich Umsetzungsbedarf auch im Thüringer Justizvollzug, teilte eine Sprecherin mit.
Die Arbeitspflicht für Strafgefangene soll deren schrittweiser Wiedereingliederung dienen. Deshalb gilt für sie kein Mindestlohn. Sie verdienen laut Bundesverfassungsgericht je nach Qualifikation zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro pro Stunde. In Thüringen reicht sie nach Ministeriumsangaben von 1,37 Euro bis 2,29 Euro pro Stunde. Darüber hinaus könnten Strafgefangene unter bestimmten Umständen eine Leistungszulage erhalten. Die Arbeit der Straf- und Jugendstrafgefangenen werde zudem durch Freistellung von der Arbeit anerkannt. Diese könne auch als Langzeitausgang genutzt oder auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden.
Die Linke-Fraktion sieht sich Stange zufolge in ihrer Auffassung bestätigt, dass «Dumping-Löhne der Gefangenen in Justizvollzugsanstalten nicht mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar und somit menschenrechtswidrig sind sowie gegen soziale Standards verstoßen».
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