Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch., © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
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Lina E.-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe

05.04.2023

Die Bundesanwaltschaft hat für die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. acht Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Sie sieht die 28-Jährige als Rädelsführerin innerhalb einer kriminellen Vereinigung an, die zwischen 2018 und 2020 Überfälle auf Angehörige der rechten Szene in Leipzig, Wurzen und Eisenach geplant und ausgeführt hat. Die aus Hessen stammende Lina E., die zuletzt in Leipzig studierte, sei ebenso wie ihre drei Mitangeklagten der gefährlichen Körperverletzung schuldig, sagte Staatsanwältin Alexandra Geilhorn am Mittwoch im Prozess am Oberlandesgericht Dresden. Bei E. kämen unter anderem Landfriedensbruch und gemeinschaftliche Sachbeschädigung in mehreren Fällen sowie räuberischer Diebstahl dazu.

Da E. wie ihr Lebensgefährte untertauchen könnte, beantragte Geilhorn die Fortdauer der Untersuchungshaft. Sie verfüge nicht nur über Kenntnisse und Eigenschaften, sich zu entziehen, sondern könne auch mit der Solidarität der linken Szene rechnen, sagte die Staatsanwältin. Daher bestehe eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Angeklagte den Weg in die Illegalität wähle, sollte sie vor Erreichen der Rechtskraft eines Urteils noch einmal in Freiheit gelangen. Bei den mitangeklagten Männern plädierte sie im Fazit ihres Schlussvortrags auf Gesamtstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten - unter anderem wegen Landfriedensbruchs.

Der Prozess läuft seit September 2021 in einem speziellen Saal des OLG am Rande der Stadt unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. Die Verteidigung hält den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung für konstruiert und spricht von einem «politisierten Verfahren». Die Beschuldigten schwiegen vor Gericht. Lina E. ist seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft, ihre Mitangeklagten sind auf freiem Fuß.

© dpa-infocom, dpa:230404-99-210265/5

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