Eine Lehrerin schreibt in einer Schule an die Tafel., © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
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Lehramt: Nur sechs Seiteneinsteiger sind bisher verbeamtet

21.02.2022

Von Hunderten Seiteneinsteigern ins Lehramt in Thüringen sind bislang nur sechs verbeamtet worden. Sie verdienten damit genau so viel Geld wie ihre regulär ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen, wie das Bildungsministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Bei sieben weiteren liege eine Laufbahnanerkennung vor. Sie könnten demnächst also auch den Beamtenstatus erhalten.

Insgesamt seien allein im ersten Schulhalbjahr 126 Seiteneinsteiger unbefristet eingestellt worden - Tendenz steigend, hieß es vom Ministerium. Der zweite große Einstellungstermin für das laufende Schuljahr - der 1. Februar - sei in den Zahlen noch nicht erfasst. Im gesamten Schuljahr 2020/21 seien es 195 gewesen. Das Land setzte zuletzt auch wegen des Lehrermangels auf Seiteneinsteiger. Ihr Anteil an den Neueinstellungen schwankte zuletzt unterhalb der 20 Prozent.

Wer über den Seiteneinstieg ins Beamtenverhältnis will, muss nach Ministeriumsangaben mehrere Voraussetzungen mitbringen: Zunächst müsse der Universitätsabschluss mit einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt sein. Außerdem müssen Interessenten in der Regel zwei Jahre Nachqualifizierung hinter sich bringen und ein weiteres Jahr «erfolgreich unterrichtet» haben. In Thüringen können Seiteneinsteiger seit 2017 in den Schuldienst eingestellt werden. In den ersten Jahren hatten sie aber nur einen Anteil von weniger als zehn Prozent an den Neueinstellungen.

Wer als Seiteneinsteiger etwa einen Master-Abschluss, aber kein Lehramtsstudium mitbringt, wird in der Regel in die Stufe E 12 nach Tarifvertrag der Länder eingruppiert. Ohne einschlägige Berufserfahrung erhalten sie dann derzeit rund 3670 Euro pro Monat. Verbeamtete Lehrer starten hingegen in der Tarifgruppe A 13 und verdienen in der niedrigsten Stufe derzeit rund 4270 Euro. Werden Lehrer verbeamtet, bleibt ihnen in der Regel auch mehr von ihrem Bruttolohn, da sie keine Sozialabgaben mehr abführen müssen.

Innerhalb der Tarifgruppen für die Seiteneinsteiger orientiere sich die Stufenzuordnung neben der Beschäftigungsdauer unter anderem nach der «Wertigkeit vorangegangener Tätigkeiten und ob sie im Rahmen des öffentlichen Dienstes ausgeübt wurde», hieß es vom Ministerium. Letztlich gehe es aber immer um Einzelfallentscheidungen. Thüringenweit waren nach Ministeriumsangaben zuletzt zwei Klagen von Seiteneinsteigern auf eine höhere Eingruppierung anhängig.

© dpa-infocom, dpa:220221-99-221712/2

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