Lebenslang oder Freispruch - Plädoyers nach tödlichem Brand
Im Prozess um einen Wohnhausbrand mit vier Toten und vielen Verletzten hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Sie wirft dem angeklagten 36-Jährigen unter anderem vierfachen Mord und versuchten Mord in mehreren Fällen vor. Der Verteidiger des angeklagten Bulgaren plädierte am Dienstag vor dem Landgericht dagegen darauf, seinen Mandanten frei zu sprechen und ihn in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen.
Einig sind sich beide Seiten darin, dass der Angeklagte im August vergangenen Jahres ein Mehrfamilienhaus in Apolda angezündet hat. Vier Menschen starben in Folge des Feuers, mehrere wurden verletzt. Der Mann hat die Tat eingeräumt. Er bestritt aber auch in seinem Letzten Wort am Dienstag, dass er Menschen habe töten oder verletzten wolle. Eine Dolmetscherin übersetzte: «Mein Ziel war, nur materiellen Schaden am Gebäude anzurichten.» In dem Haus wohnten mehr als 40 Menschen. Darunter auch einige wenige Männer, mit denen der Angeklagte im Streit lag, da er sich von ihnen um 250 Euro betrogen fühlte.
Knackpunkt in der Verhandlung sind zwei Gutachten zum psychischen Zustand des Angeklagten. In einem ersten Gutachten war die Expertin zum Schluss gekommen, dass der Mann paranoide Schizophrenie habe und deshalb zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei. Deshalb war es zwischendurch in dem Verfahren um die Frage gegangen, ob der Mann grundsätzlich in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden müsste. Ein zweiter Gutachter kam allerdings zum Schluss, dass der Mann zwar eine schwere psychische Erkrankung habe könnte, zum Tatzeitpunkt aber voll schuldfähig gewesen sei.
Der Verteidiger stützte sein Plädoyer vor allem auf das erste Gutachten, der Staatsanwalt verwies zur Begründung seiner Forderung auch auf das zweite Gutachten.
Das Urteil soll noch am Dienstag fallen.
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