Studierende verfolgen an der Technischen Universität in Ilmenau eine Vorlesung., © Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa
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Langfristige Arbeitsverträge an Hochschulen bleiben Ausnahme

12.01.2022

An Thüringens Hochschulen arbeiten die studentischen und wissenschaftlichen Assistenzkräfte immer noch häufig mit sehr kurz laufenden Arbeitsverträgen. An der Friedrich-Schiller-Universität Jena beispielsweise hatten Anfang Dezember etwa 560 von 875 wissenschaftlichen Assistenten Verträge von nicht mehr als drei Monaten. Dies geht aus einer Antwort des Wissenschaftsministeriums auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Christian Schaft (Linke) hervor.

Damit waren in Jena etwa 64 Prozent der Assistenzkräfte mit kurz laufenden Verträgen ausgestattet. Nur etwa 0,6 Prozent hatten Verträge, die länger als zwei Jahre liefen. In absoluten Zahlen: fünf. An anderen Hochschulen ist die Lage vergleichbar. So gab es an der Technischen Universität Ilmenau am 1. Dezember insgesamt 170 studentische Assistenten. Von ihnen hatten 63 einen Vertrag bis zu drei Monate, 74 mit vier bis sechs Monaten.

Seit Jahren gibt es immer wieder Kritik, unter welchen Bedingungen studentisches und wissenschaftliches Personal beschäftigt wird - begleitet von regelmäßigen Zusagen von Bund und Ländern, dies zu verbessern. Die Zahlen vor allem für die Beschäftigungszeiten an der Universität Jena zeigten das ganze Ausmaß der prekären Beschäftigungspraxis an den Hochschulen, sagte der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph, am Mittwoch.

«Das ist mehr als beschämend für das Land als Arbeitgeber, das eigentlich im öffentlichen Dienst mit gutem Beispiel vorangehen sollte.» Gute und sichere Arbeit müsse an den Universitäten und Hochschulen Standard werden - egal ob es um die studentischen Beschäftigten oder den akademischen Mittelbau gehe.

Zuletzt hatten im Sommer junge Wissenschaftler unter dem Hashtag #IchBinHanna auf ihre Arbeitsbedingungen aufmerksam gemacht. Sie kritisierten vor allem die kurze Laufzeit ihrer Verträge und sogenannte Kettenbefristungen, bei denen sich ein kurz laufender Arbeitsvertrag an den nächsten reiht.

Die Antwort des Ministeriums zeigt zudem, dass die Hochschulen ihr Personal trotz gleicher Qualifikation unterschiedlich bezahlen. Beispielsweise bekommen wissenschaftliche Assistenten mit Bachelor-Abschluss an der Schiller-Universität seit Jahren unverändert einen Stundensatz von 10,30 Euro. An der Technischen Universität Ilmenau dagegen wurden vergangenes Jahr 11,20 Euro bezahlt. An der Hochschule für Musik Franz Liszt in Weimar gibt es 12 Euro.

Schaft sagte, angesichts dieser Differenzen könne vom Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit» keine Rede sein. Das zeigt auch, wie berechtigt die Forderung nach einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte sei. Zudem müsse das Wissenschaftsministerium mit Gewerkschaften, Hochschulen und Studierendenvertretungen Gespräche über eine Rahmendienstvereinbarung aufnehmen.

© dpa-infocom, dpa:220112-99-676264/3

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