Landtag beschließt landesweite Einführung von Telenotärzten
Mit Hilfe von Telenotärzten soll Patienten im Ernstfall noch schneller geholfen werden. Eine entsprechende Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes wurde am Mittwoch im Landtag beschlossen. Der Telenotarzt soll immer dann helfen, wenn nichtärztliches Rettungspersonal schon vor Ort ist, aber noch kein Notarzt. Er könne beispielsweise einen Rettungsassistenten anleiten, ärztliche Maßnahmen vorzunehmen, wie die SPD-Innenpolitikerin Dorothea Marx erläuterte. Außerdem wurde eine gesetzliche Grundlage für die smartphonebasierte Ersthelfer-Alarmierung geschaffen.
Der FDP-Abgeordnete Robert-Martin Montag lobte die sachorientierte Zusammenarbeit über politische Gräben hinweg. Er zog den Entwurf der FDP-Gruppe zurück und warb für Zustimmung zum überarbeiteten Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün. Die Novellierung des Gesetzes hole den Rettungsdienst aus dem 20. ins 21. Jahrhundert, sagte er. Die FDP habe «knotenlösend» in den Beratungen gewirkt.
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