Landkreistag gegen Mindestzügigkeit von Grundschulen
Der Thüringische Landkreistag hat sich gegen die Einführung einer Mindestzügigkeit für Grundschulen ausgesprochen. Dies sei ein «klarer Eingriff in die Verantwortlichkeit des Schulträgers» und damit ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wie eine Fachreferentin des Thüringischen Landkreistages am Freitag bei einer Anhörung im Landtag sagte. Der kommunale Spitzenverband reagierte damit auf einen Entwurf der Fraktionen von Linke, SPD und Grünen zur Änderung des Schulgesetzes. Er sieht vor, dass Grund- und Regelschulen mindestens zweizügig, also mit mindestens zwei Klassen pro Klassenstufe, geführt werden müssen.
Positiv bewertete der Landkreistag die Pläne zur Einführung von Verwaltungs- und pädagogischen Assistenten. Allerdings forderte er, dass diese als Landespersonal gelten sollten, weil sonst die Schulträger dafür zuständig wären, die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für die neuen Assistenten zu schaffen. Auch der Gemeinde- und Städtebund wünschte sich hier eine Klarstellung. Zudem müsse klar sein, welche Qualifikation Assistenten mitbringen müssten - und wie ihre Arbeit zu Schulsachbearbeitern abgegrenzt wird.
Der Landkreistag forderte zudem genauere Vorgaben im Gesetz, welche räumlichen, personellen und sächlichen Voraussetzungen für Inklusion nötig sind. Einen Entwurf von CDU und FDP, der eine stärkere Fokussierung des Elternwillens bei der Entscheidung, ob das Kind inklusiv oder in einer Förderschule beschult werden soll, vorsieht, begrüßte der Verband.
Im Parlament werden derzeit mehrere Vorschläge zur Reform des Schulgesetzes diskutiert. Von Rot-Rot-Grün liegt der Entwurf zu einem umfassenden Reformpaket vor, das auch die Lehrerausbildung in Thüringen grundlegend verändern soll. CDU und FDP hatten einen eigenen Entwurf eingebracht, der vor allem die Inklusion in den Blick nimmt. Die Opposition lehnt große Teile der rot-rot-grünen Pläne ab. Für eine Verabschiedung müssten aber mindestens vier Stimmen aus ihren Reihen kommen.
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