Laienrichter können jetzt bei Nachbarstreit schlichten
Die Aufgaben der Schiedsstellen in Thüringen werden größer: Die ehrenamtlichen Laienrichter der Schiedsstellen können jetzt auch die außergerichtliche Schlichtung nachbarrechtlicher Streitigkeiten übernehmen. Das beschloss der Landtag am Donnerstag mit großer Mehrheit. Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1996 wurde entsprechend überarbeitet. «Es geht darum, Menschen an den Tisch zu bekommen, die schon lange nicht mehr miteinander sprechen», sagte Justizminister Dirk Adams (Grüne).
Er warb dafür, die Schiedsstellen wieder stärker bei zivilrechtlichen, kleineren strafrechtlichen Sachen sowie nun auch bei Streit unter Nachbarn beispielsweise über die Höhe von Zäunen oder wegen Lärms einzuschalten. «Es geht um Streitbeilegung, um Frieden unter Nachbarn.» Das persönliche Erscheinen der Streitparteien bei einem Schiedsverfahren könne angeordnet werden.
Adams bezeichnete die ehrenamtliche Arbeit der Laienrichter als wichtig für das Zusammenleben in der Gesellschaft und dankte ihnen für das Engagement. Ihre Erfolgsquote sei recht hoch - bei zivilrechtlichen Angelegenheiten seien es in der Vergangenheit bis zu 70 oder 80 Prozent gewesen. Allerdings sei die Zahl der Fälle bei den Schiedsstellen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken.
Abgeordnete mehrerer Fraktionen verlangten, dass stärker für die Arbeit der Schiedsstellen sowie für mehr Mitglieder geworben wird. Wie in vielen anderen Bereichen sei es auch bei den Laienrichtern immer schwerer, Ehrenamtler zu finden. Das gilt nach früheren Angaben der Landesvereinigung im Bund Deutscher Schiedsmänner vor allem für kleine Kommunen. In den großen Städten genügten dagegen meist Ausschreibungen, um Mitglieder von Schiedsstellen zu gewinnen.
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