Kulturfonds Energie: Anträge ab 1. April möglich
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Kulturfonds Energie: Anträge ab 1. April möglich

07.02.2023

Private sowie öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen und Veranstalter sollen ab 1. April Anträge für Energiehilfen stellen können. Die Anträge können dann rückwirkend für das erste Quartal eingereicht werden, wie die Thüringer Staatskanzlei am Dienstag nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Geld soll dabei aus dem Kulturfonds Energie des Bundes fließen. Geplant sei, dass die Anträge jedes Quartal bis zum Auslaufen der Strom-, Wärme und Gaspreisbremse Ende April 2024 gestellt werden können.

Mit dem Fonds sollen Zuschüsse für höhere Energiekosten gezahlt werden - bei öffentlich finanzierten Einrichtungen gibt der Bund bis zu 50 Prozent des Mehrbedarfs, bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren kann bis zu 80 Prozent des Mehrbedarfs übernommen werden. «Zu beachten ist, dass zunächst das Einsparziel von 20 Prozent realisiert und die Mehrkosten nur anteilig übernommen werden», teilte die Thüringer Staatskanzlei mit.

Bei Kulturveranstaltern ist geplant, dass die höheren Energiekosten mit einem Festbetrag pauschal gefördert werden - gestaffelt nach der Kapazität des jeweiligen Saales, in dem die Kulturveranstaltung stattfindet. Über Anträge, die in Thüringen gestellt werden, entscheidet die Staatskanzlei zusammen mit dem Landesverwaltungsamt, das die Anträge prüft.

© dpa-infocom, dpa:230207-99-504957/2

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