Künftig in allen Thüringer Kreisen Frauenhäuser
Thüringen reagiert auf eine steigende Zahl von Opfern häuslicher Gewalt mit einer Gesetzesänderung. Künftig sollen in allen Kreisen Frauenhäuser und Schutzwohnungen eingerichtet werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Koalitionsfraktionen Linke, SPD und Grüne am Freitag vorlegten. Ziel sei, das bis 2026 zu erreichen. Die Grünen-Abgeordnete Laura Wahl sprach von einer flächendeckende Verbesserung des Gewaltschutzes in Thüringen.
Derzeit gebe es in fünf Landkreisen keine solchen Schutzangebote für Opfer häuslicher Gewalt, sagte die Linke-Abgeordnete Karola Stange. Diese Kreise hätten jedoch Verträge, die eine Unterbringung von Gewaltopfern in ortsfernen Schutzunterkünften ermöglichten.
«Mit der Gesetzänderung sorgen wir für eine umfassende Finanzierung und dafür, dass die Verantwortung für Einrichtungen, die Schutz und Hilfe für von geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt betroffenen Menschen bieten, in die Verantwortung des Landes kommt», sagte Wahl. Bildungsminister Helmut Holter (Linke) sagte in der Debatte, derzeit sei unklar, ob und in welcher Höhe sich der Bund an der Finanzierung beteiligen werde.
Der Gesetzesentwurf wird in den kommenden Monaten weiter im Sozialausschuss des Landtags beraten.
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