Kündigungsklage von früherem AWO-Chef erneut abgewiesen
Die Kündigungsklage des Ex-Geschäftsführers einer AWO-Tochterfirma ist auch vor dem Thüringer Oberlandesgericht gescheitert. Die Jenaer Richter wiesen die Berufung des Klägers aus formellen Gründen zurück, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der dritte Zivilsenat hielt die Klage - wie zuvor bereits das Landgericht Erfurt - für unzulässig. Über die Frage der Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung und sich daraus ergebender möglicher Vergütungsansprüche wurde deshalb auch in der zweiten Instanz nicht entschieden.
Die Klage sei von Anfang an unzulässig gewesen, weil der Aufsichtsrat des beklagten Unternehmens und nicht dessen Geschäftsführer für die Vertretung in dem Rechtsstreit zuständig gewesen sei, hieß es. Eine Revision gegen das Urteil wurde wegen der fehlenden grundsätzlichen Bedeutung der Sache nicht zugelassen.
Die Affäre um zu hohe Managergehälter bei der AWO-Tochter Alten-, Jugend- und Sozialhilfe (AJS) gGmbH hatte vor zwei Jahren für massive Kritik und Schlagzeilen gesorgt. Der damalige Geschäftsführer war daraufhin dann später fristlos entlassen worden.
Die Thüringer Arbeiterwohlfahrt beklagte am Wochenende auf ihrer Landeskonferenz einen großen moralischen Schaden durch den Skandal. Dieser habe den Wohlfahrtsverband nicht nur Vertrauen, sondern auch Mitglieder gekostet, hieß es.
© dpa-infocom, dpa:220516-99-307868/2