Kritik an Staatskanzlei wegen mangelhafter Stiftungsaufsicht
Thüringens Rechnungsprüfer bescheinigen der Kulturstiftung des Landes Mängel beim Umgang mit ihren Finanzen. Zudem sei die 2018 vom Landtag beschlossene Neuausrichtung und Weiterentwicklung der in Gotha ansässigen Kulturstiftung auch zwei Jahre später noch nicht erkennbar gewesen, heißt es im neuen Rechnungshofbericht, der am Montag in Rudolstadt vorgelegt wurde. Jährlich erhalte die Stiftung dafür mehr als eine Million Euro aus der Landeskasse. Der Rechnungshof habe bei einer Prüfung festgestellt, «dass die Staatskanzlei zwar mehr Fördermittel an die Kulturstiftung ausreichte, jedoch bislang die damit verfolgte Zielerreichung ungeprüft ließ».
«Bis 2020 war weder eine Neuausrichtung noch eine inhaltliche Weiterentwicklung der Kulturstiftung feststellbar. Die Staatskanzlei wurde außerdem ihren Aufgaben als Stiftungsaufsicht nicht gerecht», heißt es in dem Bericht.
Mängeln in der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kulturstiftung sei nicht nachgegangen worden. Nahezu die Hälfte der stichprobenartig vom Rechnungshof geprüften Belege hätten ergeben, dass die Stiftung «ihre Ausgaben weder wirtschaftlich noch sparsam tätigte». Der Rechnungshof forderte die Staatskanzlei auf, dafür zu sorgen, dass die Kulturstiftung des Landes ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt.
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