Ein Schild weist den Weg zu einem Krankenhaus., © Marcus Brandt/dpa/Symbolbild
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Krankenhausgesellschaft sieht bei Klinikreform Fragen offen

11.07.2023

Die von Bund und Ländern vereinbarten Grundzüge für eine Krankenhausreform lassen aus Sicht der Landeskrankenhausgesellschaft noch wichtige Fragen offen. Das gelte besonders für Finanzierungsfragen, sagte die Vorsitzende Gundula Werner am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. So sei derzeit noch völlig unklar, wie eine nicht mehr allein auf diagnosebezogene Fallpauschalen ausgerichtete Vergütung der Kliniken ausgestaltet werde. «Die Krankenhäuser wissen nicht, was sie erwartet.» Es sei bisher auch offen, wie die mit der Reform angepeilte Änderung der Leistungsstrukturen von Kliniken finanziert werden solle.

Zudem erhielten die Kliniken keine finanziellen Übergangshilfen bis zum Start der Reform. «Es wird schwierig, damit zurechtzukommen.» Bund und Länder hatten sich am Montag nach langem Ringen auf Grundzüge der Reform geeinigt. Unter anderem sollen Kliniken einen Teil ihrer Vergütung künftig schon dafür erhalten, dass sie bestimmte Leistungsangebote vorhalten. Geplant sind medizinische Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben bei Ausstattung, Personal und Behandlungserfahrung.

Dass diese Leistungsgruppen an Qualitätskriterien gebunden werden sollen, sei «okay», sagte Werner. Damit sei aber die parallele Einstufung der Häuser in verschiedene Versorgungsstufen («Levels») - von Grundversorgern vor Ort bis zu Maximalversorgern wie etwa Universitätskliniken - «überflüssig». Sie sehe auch die Gefahr, dass in ein niedriges Level eingeteilte Häuser für Ärzte und Pflegekräfte als Arbeitsplätze unattraktiv werden könnten. «Da werden wir sehen, wie sich die Dinge ausgestalten lassen.» Der Bund will die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen transparent machen.

Positiv aus Werners Sicht ist an der Bund-Länder-Einigung, dass die Länder die Hoheit bei der Krankenhausplanung behalten sollen. Diese könnten somit auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen. Thüringen soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 einen neuen Landeskrankenhausplan erhalten, er legt hauptsächlich Standorte von Kliniken und Klinikabteilungen fest.

Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) will sich am Mittwoch zu den erwarteten Auswirkungen der Klinikreform auf Thüringen äußern. Kürzlich hatte sie bereits gesagt, dass sie keine Standortschließungen erwarte. Auch die SPD-Landtagsabgeordnete Cornelia Klisch erklärte am Dienstag, es gehe «absolut nicht um Schließungen, sondern um mehr Effizienz, Qualität und Sicherheit der kontinuierlichen Versorgung in der Fläche.» Ebenso wie der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Zippel forderte Klisch eine ausreichende Finanzierung der neuen Klinikstrukturen.

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Babette Pfefferlein drängte auf eine verlässliche Umsetzung der Reform-Eckpunkte im Gesetz, damit der Thüringer Landeskrankenhausplan daran ausgerichtet werden und in Kraft treten könne. «Wenn das im kommenden Jahr passiert, können schon ab 2025 die Vorhaltepauschalen nach Thüringen fließen und unsere Krankenhäuser sichern», teilte sie mit. Der Linke-Abgeordnete Ralf Plötner unterstützte die Forderungen der Krankenhausträger nach einem Inflationsausgleich.

Der AfD-Landtagsabgeordnete René Aust äußerte angesichts der Reformpläne die Befürchtung, dass eine umfassende Gesundheitsversorgung künftig nur noch in den Städten gewährleistet werde. Er forderte die Gesundheitsministerin auf, eine solche Entwicklung zu verhindern. In Thüringen gibt es rund 40 Akutkrankenhäuser.

© dpa-infocom, dpa:230711-99-362585/4

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