Kramer: Gerichtsbeschluss zur JA sendet Signal
  • Nachrichten

Kramer: Gerichtsbeschluss zur JA sendet Signal

06.02.2024

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer sieht in der Kölner Gerichtsentscheidung zur Einstufung der AfD-Jugendorganisation als gesichert extremistische Bestrebung auch ein wichtiges Signal an die Öffentlichkeit. Die Entscheidung schaffe Rechtssicherheit und sende eine Botschaft: «Die Bewertungen des Verfassungsschutzes sind nicht willkürlich oder politisch motiviert, sondern auf dem Boden des gültigen Verfassungsschutzgesetzes getroffen», sagte Kramer am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Zudem zeige der Beschluss, dass die Bewertungen des Verfassungsschutzes «jederzeit einer rechtlichen Überprüfung zugänglich seien».

Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Montag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen darf. Den Beschluss machte das Gericht am Dienstag öffentlich, er ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen einlegen (Az: 13 L 1124/23). Bislang hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft.

© dpa-infocom, dpa:240206-99-891847/2

Teilen: