Eine Wählerin wirft ihren Wahlschein in einem Wahllokal in die Wahlurne., © Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa
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Kommunalwahlen: Mit Leitfaden gegen extremistische Bewerber

26.10.2023

Nach etwa eineinhalb Jahren Arbeit steht ein Leitfaden zum Umgang mit Extremisten, die für kommunale Ämter kandidieren, vor dem Abschluss. Ein Entwurf des Dokuments befinde sich derzeit in der Endabstimmung und solle voraussichtlich Ende Oktober versandt werden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur. «Ziel des Leitfadens ist insbesondere eine Verbesserung und Vereinfachung der Kommunikation zwischen den Wahlvorständen und dem Amt für Verfassungsschutz.»

Schon in der Vergangenheit habe sich das Ministerium allerdings mit Rundschreiben an die zuständigen Wahlgremien gewandt, um sie darüber zu informieren, welche Voraussetzungen jemand erfüllen muss, der zum Beispiel Bürgermeister oder Landrat werden will.

Der Anlass für die Erarbeitung des Leitfadens liegt im Jahr 2022: Damals war ein bekennender Rechtsextremist aus Südthüringen von einem kommunalen Wahlausschuss als Kandidat für das Amt des Bürgermeisters zugelassen worden. Der Mann gilt als Schlüsselfigur der rechtsextremen Szene nicht nur in Thüringen - und hätte durch den Wahlausschuss gar nicht als Kandidat zugelassen werden dürfen. Im Thüringer Kommunalwahlgesetzes heißt es im Paragrafen 24, Absatz 3 unmissverständlich: «Zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt.»

Bei der Bürgermeisterwahl vom 12. Juni 2022 hatte schließlich fast ein Drittel derer, die ihre Stimme abgaben, für den Rechtsextremen gestimmt. In Thüringen stehen im Mai und Juni 2024 erneut zahlreiche Kommunalwahlen an.

Der im Kommunalwahlgesetz verankerte Ausschluss von Extremisten hindert nach Einschätzung des Innenministeriums unterdessen Thüringer AfD-Mitglieder nicht automatisch an einer solchen Bewerbung - und das, obwohl der Thüringer Landesverband der Partei vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft wird.

Zwar gehe das Ministerium davon aus, «dass die Mitgliedschaft in der AfD ein gewichtiges Indiz dafür ist, dass der Kandidat nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt», sagte der Sprecher des Ministeriums. «Die Mitgliedschaft in der AfD alleine ist nach hiesiger Auffassung aber nicht ausreichend, um einen Kandidaten von der Wahl auszuschließen.» Es komme in jedem Einzelfall zum Beispiel darauf an, welche politischen Ziele jemand in der Vergangenheit geäußert habe.

Die einzelnen Wahlausschüsse arbeiten unabhängig und entscheiden darüber, welche Kandidaten bei Wahlen zugelassen werden - und welche nicht. Bei aller Unabhängigkeit müssen aber auch sie sich an geltende Gesetze halten.

© dpa-infocom, dpa:231026-99-708300/3

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