Eine Bezahlkarte für Asylsuchende, wie sie der Landkreis Greiz seit Dezember 2023 ausgibt. Für eine bundesweite Bezahlkarte läuft noch das Ausschreibungsverfahren, mit dem ein Dienstleister gefunden werden soll., © Bodo Schackow/dpa
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Kommunale Sonderwege bei Bezahlkarte auch künftig möglich

08.07.2024

Bei den Bezahlkarten für Asylsuchende soll bald eine bundesweite Regelung greifen – kommunale Sonderwege in Thüringen sind aber auch danach nicht ausgeschlossen. Zwar strebe die Landesregierung nach der Einführung der bundesweiten Bezahlkarte eine einheitliche Karte für alle Landkreise und kreisfreien Städte an, teilte das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. «Es bleibt ihnen jedoch weiterhin selbst überlassen, ob sie sich dieser anschließen möchten», so das Ministerium.

Derzeit läuft den Angaben zufolge das Vergabeverfahren für die bundesweite Karte, Mitte Juli wird mit der Erteilung des Zuschlags an einen Dienstleister gerechnet. Danach soll dem Ministerium zufolge «schnellstmöglich» eine Rahmenvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine landesweit einheitliche Lösung geschlossen werden. Die Landkreise in Thüringen waren seit dem Frühjahr mit der Einführung von Bezahlkarten vorgeprescht und hatten eigene Karten ausgegeben. In den kreisfreien Städten seien nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung noch keine Bezahlkarten eingeführt worden, so das Ministerium.

Thüringen für flexibel ausgestalten Bargeldbetrag

Die Bundesländer hatten sich kürzlich darauf verständigt, die Auszahlung von Bargeld an Asylsuchende auf 50 Euro pro Monat zu begrenzen. Thüringen hatte wie auch Bremen allerdings in einer Protokollerklärung statt monatlich 50 Euro bar einen «Bargeldkorridor von 50 bis 120 Euro» wegen unterschiedlicher regionaler Voraussetzungen vorgeschlagen. Die Landesregierung habe sich stets für die Einführung einer flexibel ausgestalteten Bezahlkarte eingesetzt, betonte das Innenministerium. Damit könnten die zuständigen Behörden zumindest auf individuelle Bedürfnisse im Einzelfall und unterschiedliche regionale Bedingungen reagieren.

Keine Erkenntnisse über Abwanderung wegen regionaler Karte

Der Landesregierung liegen derweil keine Erkenntnisse über Rückreisen oder Abwanderungen aus Thüringer Kommunen vor, «die ursächlich auf die Ausgabe von Bezahlkarten zurückzuführen sind», wie es in der Antwort des Ministeriums heißt. Auch die Migrationsbeauftragte Mirjam Kruppa hatte bereits Behauptungen einzelner Kommunalpolitiker zurückgewiesen, dass es durch regionale Bezahlkarten-Regelungen eine Wanderung von Asylbewerbern innerhalb Thüringens gibt.

Sie hatte darauf verwiesen, dass für Asylsuchende oder geduldete Menschen, die in den Thüringer Landkreisen eine Bezahlkarte erhalten haben, eine Wohnsitzauflage gilt. Dies bedeute, dass die betroffenen Menschen Leistungen ausschließlich in dem Landkreis bekommen, in dem sie verpflichtet sind zu wohnen.

Die Bezahlkarte soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern verhindern, Kommunen bei der Verwaltung entlasten und den Anreiz für illegale Migration senken.

© dpa-infocom, dpa:240708-930-166976/1

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