Thomas Kemmerich (FDP), Sprecher der FDP im Landtag, während der Landespressekonferenz im Landtag., © Martin Schutt/dpa/Archivbild
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Kemmerich zieht Verfassungsbeschwerde in Verhandlung zurück

15.09.2022

Der FDP-Politiker Thomas Kemmerich hat seine Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Verlust seines Stadtratmandats in Erfurt überraschend zurückgezogen. Die Entscheidung habe er am Donnerstag getroffen, nachdem der Fall verhandelt wurde, teilte Thüringens Verfassungsgericht mit. Zuvor hatten die Richter Bedenken geäußert, ob seine Beschwerde möglicherweise unzulässig und nicht ausreichend begründet ist, hieß es nach der Verhandlung.

Kemmerich, der auch Sprecher der FDP-Gruppe im Landtag und Parteivorsitzender der Thüringer Liberalen ist, hatte sein Stadtratsmandat verloren, weil der Wohnsitz seiner Familie nicht Erfurt, sondern Weimar ist. Er wollte prüfen lassen, ob damit der Gleichbehandlungsgrundsatz missachtet ist, weil bei ihm der Familienwohnsitz gelte, bei Alleinstehenden sei das schließlich nicht der Fall. Kemmerich hatte immer wieder erklärt, sein Hauptwohnsitz sei Erfurt, wo er arbeite und in Vereinen aktiv sei.

Mit seiner nun zurückgenommenen Verfassungsbeschwerde hatte sich Kemmerich gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Weimar und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts gewandt. Das Verwaltungsgericht hatte seine Wahl als Mitglied des Erfurter Stadtrats bei der Wahl im Mai 2019 für ungültig erklärt - er sei wegen des Familienwohnsitzes Weimar nicht wählbar, hieß es zur Begründung. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte seinen Berufungsantrag gegen diese Entscheidung abgelehnt.

Das Verfassungsgericht habe sich auch damit befasst, inwieweit seine Rechtsprechung zum Landeswahlrecht im Fall des Auseinanderfallens von Familienwohnort und Arbeitsort von 1997 auf das Kommunalwahlrecht zu übertragen wäre, erklärte das Gericht. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage habe Kemmerich seine Entscheidung getroffen.

© dpa-infocom, dpa:220914-99-761910/3

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