Keine Fußfesseln bei häuslicher Gewalt
In Thüringen wird es zum Schutz von Frauen vorerst keine Fußfesseln für Gewalttäter geben. Eine Initiative der CDU-Fraktion, das Polizeiaufgabengesetz zu ändern, scheiterte am Freitag im Landtag in Erfurt. Alle anderen Fraktionen sowie die parlamentarische Gruppe der FDP stimmten dagegen. Sprecher der Fraktionen nannten vor allem handwerkliche Mängel als Grund. Das Gesetz sei nicht rechtssicher, sagte die SPD-Abgeordnete Dorothea Marx.
Der CDU-Abgeordnete Jonas Urbach verteidigte das Gesetz angesichts von mehr als 3800 Opfern häuslicher Gewalt allein in Thüringen in einem Jahr. Betroffen seien vor allem Frauen, aber auch Kinder. «Es geht um Gewaltschutz.» Die Durchsetzung gerichtlich angeordneter Kontakt- und Annäherungsverbote nach Vorfällen in Familien sei schwierig. Bis zum Eintreffen der Polizei könne wertvolle Zeit vergehen. Es könnte eine Überwachung mit Fußfesseln helfen.
Die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling bezeichnete den Gesetzentwurf der CDU als unausgereift. «Das führt zu rechtlicher Unsicherheit.» Entscheidungen über Fußfesseln gehörten nicht zu den Aufgaben der Polizei, sondern der Justiz. Der CDU-Vorschlag sei «weder erforderlich noch angemessen», so der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner.
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