Die Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen zwei Verfassungsrichter ab. (Archivbild), © Martin Schutt/dpa
  • Nachrichten

Keine Ermittlungen gegen Verfassungsrichter nach AfD-Anzeige

04.11.2024

Die Anzeigen von AfD-Landtagsabgeordneten gegen zwei Thüringer Verfassungsrichter im Zuge der konstituierenden Landtagssitzung bleiben folgenlos. Die Staatsanwaltschaft Erfurt lehnt die Aufnahme von Ermittlungen wegen Rechtsbeugung ab, wie ein Sprecher mitteilte. Es bestehe kein Anfangsverdacht.

Unter anderem die CDU-Landtagsfraktion hatte im Zuge der chaotisch verlaufenden konstituierenden Landtagssitzung Ende September den Verfassungsgerichtshof angerufen. Die Richter hatten daraufhin entschieden, dass sich AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler an die Tagesordnung halten muss.

Die AfD-Abgeordneten warfen daraufhin dem Richter Jörg Geibert, der an der Entscheidung beteiligt war, Befangenheit vor, wie der Sprecher weiter mitteilte. Grund sei, dass sein Sohn Lennart Geibert Mitglied der CDU-Fraktion im Landtag sei. Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Klaus von der Weiden warfen sie vor, er hätte die Befangenheit prüfen müssen und habe nicht verhindert, dass Geibert an der Entscheidung mitwirkte.

Für den Tatbestand der Rechtsbeugung sei ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege erforderlich, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Der Täter müsse sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernen. «Hierfür gibt es keinerlei Anhaltspunkte.»

Die CDU-Justizpolitiker Stefan Schard sagte zu der Entscheidung, die AfD sei mit «ihrem Angriff auf das Thüringer Verfassungsgericht» erwartungsgemäß gescheitert. Das zeige, dass die Thüringer Justiz und der Rechtsstaat funktionieren.

Die AfD kündigte an, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um ein Ermittlungsverfahren gegen Geibert und von der Weiden zu erreichen. Derzeit werde unter anderem ein Beschwerde- sowie ein Klageerzwingungsverfahren geprüft, teilte der justizpolitische Sprecher der AfD, Sascha Schlösser, mit.

© dpa-infocom, dpa:241104-930-278667/3

Teilen: