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Keine Entscheidung: Bildung eines Landesamtes für Migration

17.05.2022

Eine kurzfristige Entscheidung der Landesregierung zu einem möglichen Landesamt für Migration und Integration wird es nicht geben. Dazu werde zunächst im dritten Quartal des Jahres ein Bericht des Migrations- und Innenministeriums als Entscheidungsgrundlage erwartet, sagte Staatskanzleiminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) am Dienstag nach einer Kabinettsklausur auf Schloss Ettersburg bei Weimar. Thema war auch die Modernisierung der Verwaltungsstruktur in Thüringen.

Immerhin gehe es um die Zusammenführung der Ausländerbehörden auch der Kommunen in einem Landesamt, sagte Hoff. Darüber müsste das Gespräch mit den Kommunen geführt werden. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) verwies auf die Herausforderungen bei der Integration von Menschen aus dem Ausland. Dazu gehörten auch die Anerkennung von Berufsabschlüssen oder ein schneller Zugang zum Arbeitsmarkt.

Ende 2021 gab es nach Zahlen des Statistischen Landesamtes 126.270 Menschen mit ausländischem Pass in Thüringen. Das waren 9140 Menschen oder 7,8 Prozent mehr als Ende 2020. Die Zahl dürfte sich in diesem Jahr durch die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhöht haben.

Bisher sind wichtige Aufgaben im Bereich Migration dem Landesverwaltungsamt zugeordnet - unter anderem die Koordinierung der Unterbringung von Flüchtlingen. Auch für die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl ist das Landesverwaltungsamt zuständig. Die Behörde untersteht dem Innenministerium und nicht dem Migrationsministerium.

Das Kabinett beschloss, die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung von der Landesaufbaubank in das Landesverwaltungsamt zu verlegten. Aus dem Landesverwaltungsamt sollen zudem die Bereiche Soziales, Gesundheit und Inklusion in das jetzige Landesamt für Verbraucherschutz gehen. Daraus würde ein Landesamt für Soziales und Gesundheit gebildet.

© dpa-infocom, dpa:220517-99-325869/2

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