Kein «Freedom Day»: Welche Corona-Regeln vorerst bleiben
Masken, Impfausweise und Corona-Tests sollten die Menschen in Thüringen vorerst noch nicht weglegen: Wegen der hohen Infektionszahlen im Freistaat bleiben etliche der bisherigen Corona-Regeln fortbestehen. Denn während am Samstag tiefgreifende Corona-Maßnahmen im Bundesinfektionsschutzgesetz auslaufen, nutzt Thüringen wie viele andere Bundesländer eine Übergangsregelung. Sie soll schon in der Nacht zu Samstag per Verordnung in Kraft gesetzt werden und gilt dann bis zum 2. April.
Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hat schon signalisiert, dass sie manche Einschränkung auch nach diesem Datum für wahrscheinlich nötig hält - zum Beispiel die Maskenpflicht im Einzelhandel. Dafür wäre dann aber ein Landtagsbeschluss notwendig - und dafür bräuchte Rot-Rot-Grün im Parlament vier Stimmen aus den Reihen der CDU oder der FDP. Pandemiebekämpfung wird damit zur Verhandlungssache, Ausgang ungewiss. Klar ist hingegen bereits, was bis zum 2. April in Thüringen gelten soll. Ein Überblick:
Kontaktbeschränkungen
Sie entfallen komplett - auch für Menschen, die keinen Impf- oder anderen Immunschutz gegen das Coronavirus haben, können sich beliebig mit anderen Haushalten treffen.
Maskenpflicht
Sie soll in Innenräumen mit Publikumsverkehr bestehen bleiben. Das gilt auch für geschlossene Räume von Gaststätten. Auch im Nah- und Fernverkehr müssen die Menschen weiterhin eine Maske tragen. Hier reicht eine OP-Maske. In Krankenhäusern oder Pflegeheimen muss es eine FFP2-Maske sein.
3G-Regelung
Genesen, geimpft oder mit negativem Test: Die 3G-Regelung bleibt in Thüringen vorerst in vielen Bereichen bestehen. Dazu gehören Innenräume von Gaststätten und Bars, öffentliche Veranstaltungen, Proben von Chören und Orchestern, Fitnessstudios, Freizeitsport, Schwimmbäder und Saunen. Auch bei sexuellen Dienstleistungen mit zwei Beteiligten gilt 3G.
2G-Regelung
Gilt 2G, dürfen nur Genesene oder Geimpfte rein. In Thüringen soll das bis zum 2. April noch beim Zugang von Diskotheken, Clubs und Bordellen so sein. Auch bei bezahltem Sex mit mehr als zwei Menschen gilt 2G.
Personal
Beschäftigte, die in Bereichen arbeiten, wo für das Publikum 3G oder 2G gilt, müssen sich zwei Mal pro Woche testen lassen. Ungeimpfte Beschäftigte, die in 2G-Bereichen arbeiten, müssen zudem noch eine FFP2-Maske tragen.
Hotspot-Regelungen
Die bisherigen Hotspot-Regelungen fallen weg. Es gibt also nicht mehr mehrere Stufen mit unterschiedlich strengen Corona-Regeln, sondern nur noch ein Regelwerk für alle Regionen. Allerdings könnte sich das nach dem 2. April wieder ändern - je nach dem was der Landtag beschließt und ob er überhaupt etwas beschließt.
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