Ein Stuhl steht in einem Klassenzimmer auf dem Tisch., © Marijan Murat/dpa/Symbolbild
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Kein Anspruch auf planmäßigen Unterricht bei Lehrermangel

31.01.2023

Das Oberverwaltungsgericht in Thüringen hat in einem Eilverfahren wegen Unterrichtsausfalls die von neun Schülerinnen und Schülern erhobenen Beschwerden zurückgewiesen. Die Achtklässler eines Gymnasiums sahen sich durch den Ausfall von Schulstunden wegen Lehrermangels in ihrem Recht auf Bildung verletzt, teilte das Gericht am Dienstagabend mit. Die Schüler fürchteten wegen des Ausfalls gerade in den bilingual französisch unterrichteten Fächern Nachteile für den Erwerb eines speziellen Abschlusses. Sie wollten den Freistaat daher verpflichten, den Unterricht nach dem ungekürzten Stundenplan abzusichern.

Das Verwaltungsgericht Weimar hatte den Eilantrag abgelehnt. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht nun zurück. Die Schüler hätten keinen Anspruch auf lehrplanmäßigen Unterricht geltend gemacht, hieß es zur Begründung. Das Gericht habe keinen Zweifel daran, «dass die Schulverwaltung alle Anstrengungen unternehme, um den vorgesehenen Unterricht so weit wie möglich abzudecken». Der bemängelte Unterrichtsausfall sei im Wesentlichen auf einen in Thüringen und bundesweit bestehenden Lehrermangel zurückzuführen, hieß es. Daher seien die benötigten «personellen Kapazitäten» für die Einhaltung des planmäßigen Unterrichts aktuell nicht vorhanden, erklärte der zuständige 4. Senat in seiner Begründung. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

© dpa-infocom, dpa:230131-99-428070/2

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