Karenzzeit für Siegesmund von Regierung beschlossen
Thüringens Landesregierung hat eine Wartezeit für Ex-Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) bis zu ihrem Wechsel an die Spitze des Verbandes der deutschen Entsorgungswirtschaft befasst. Eine Entscheidung zur Karenzzeit nach dem Ministergesetz sei getroffen worden, sagte Staatskanzleiminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) am Dienstag in Erfurt. Sie werde jedoch erst veröffentlicht, wenn sie Siegesmund zugestellt worden sei. Siegesmund teilte auf Anfrage mit, «der schriftliche Beschluss der Landesregierung ist mir noch nicht zugegangen».
Ein unabhängiges Gremium hatte der Landesregierung für die Ex-Ministerin, die Ende Januar aus persönlichen Gründen zurückgetreten war, eine Wartezeit von 16 Monaten bis zum neuen Job in der Wirtschaft empfohlen. Aus Regierungskreisen war am Dienstag erneut zu hören, dass das Kabinett dieser Empfehlung folgen wollte. Damit könnte Siegesmund erst am 1. Juni 2024 bei dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) als geschäftsführende Präsidentin starten.
Der Verband hatte die 46-Jährige Ende April offiziell zur Kandidatin für das Amt als geschäftsführende Präsidentin erklärt. Die Wahl soll laut Verband auf einer Mitgliederversammlung am 25. Mai erfolgen. Siegesmund soll laut Verband zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Verbandssitze übernehmen, intern soll es Überlegungen für eine Übergangslösung geben. So oder so würde ein reibungsloser Übergang gewährleistet, sagte ein Verbandssprecher auf Anfrage.
Nach dem Thüringer Ministergesetz kann die Karenzzeit bis zu 24 Monate betragen, wenn ehemalige Regierungsmitglieder Tätigkeiten annehmen wollen, die mit ihrem früheren Amt korrespondieren. Nach Angaben der Landesregierung hatte Siegesmund während ihrer Amtszeit seit 2014 mehrfach mit dem BDE dienstlich zu tun.
Bis zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit steht Siegesmund ein Übergangsgeld zu. Laut Gesetz sind das für die ersten drei Monate das Amtsgehalt und der Familienzuschlag in voller Höhe, für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte dieser Bezüge - in der Regel bis maximal ein Jahr. Wird Ex-Ministern jedoch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung untersagt, «so wird das Übergangsgeld für die Dauer der Untersagung gewährt», geht aus dem Gesetz hervor.
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