Kabinett beschließt Gesetzentwurf für Hausarztquote
Im Medizinstudium an der Universität Jena soll künftig eine Landarztquote gelten. Das Kabinett beschloss am Dienstag den Entwurf für das sogenannte Hausärztesicherstellungsgesetz, wie das zuständige Gesundheitsministerium mitteilte. Es sieht vor, einen bestimmten Teil der Studienplätze an Bewerber zu vergeben, die sich nach dem Abschluss für mindestens zehn Jahre zur Arbeit in einem Ärztemangelgebiet verpflichten. Die Quote soll möglichst ab dem Wintersemester 2024/25 gelten. Mit dem Gesetz würden die notwendigen Grundlagen für ein entsprechendes Zulassungsverfahren geschaffen. Es muss nun im Landtag beraten werden.
Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hatte den Gesetzentwurf Ende Januar ins Kabinett eingebracht. Die exakte Höhe der Vorab-Quote soll einem Ministeriumssprecher zufolge in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Dabei orientiere man sich an einem Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2020, in dem eine Quote von sechs Prozent der Studienplätze für angehende Landärzte gefordert worden war. In dem Landtagsbeschluss wurden seinerzeit auch mehr Studienplätze an der Medizin-Fakultät Jena gefordert. Diese wurden bereits auf 286 aufgestockt.
In Thüringen ist etwa ein Drittel der knapp 1700 Hausärzte 60 Jahre und älter, wie aus dem im vergangenen Jahr vorgelegten Versorgungsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung hervorgeht.
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