Ein Schild mit der Aufschrift "Polizei" hängt an einem Polizeipräsidium., © Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild
  • Nachrichten

Interne Ermittlungen gegen Hunderte Thüringer Polizisten

12.04.2022

Hunderte Thüringer Polizisten sind in den vergangenen beiden Jahren in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten. 2021 hätten interne Ermittler Verfahren gegen etwa 420 Beamte geführt, antwortete das Innenministerium auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten der Linken, Sascha Bilay. Ein Jahr zuvor waren den Angaben zufolge 410 Polizisten betroffen. Oftmals ging es um Körperverletzung im Amt. Sehr häufig werden die Verfahren schließlich eingestellt. Die Landespolizei hat 6800 Bedienstete, darunter sind rund 5700 Vollzugsbeamte.

Wegen Körperverletzung im Amt wurden 2020 demnach 85 Verfahren geführt. Davon wurden sieben von der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit am Ende eingestellt. In 18 Fällen sei der vorgeworfene Tatbestand, die Rechtswidrigkeit der Handlung oder die Schuld der Polizeibeamten nicht nachweisbar gewesen. Weitere 25 Verfahren seien eingestellt worden, weil die Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen keinen ausreichenden Anlass für eine Anklage habe feststellen können. Nur in einem Fall wurde am Ende eine Geldstrafe verhängt, die zwischen 91 und 180 Tagessätzen lag.

Die Zahlen für 2021, als 114 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt liefen, bieten ein ähnliches Bild. Darüber hinaus wird laut Ministerium regelmäßig auch wegen des Verdachts der Beleidigung, Nötigung, falscher Verdächtigung oder wegen des Vorwurfs der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen Beamte ermittelt. Daneben kommen Ermittlungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht sowie Sexualstraftaten vor.

Laut Ministerium werden in der Statistik der internen Ermittler alle Verfahren aufgelistet, die gegen Angehörige der Landespolizei geführt werden und von denen die Ermittler auf die eine oder die andere Art Kenntnis erlangen. Das ist auch dann der Fall, «wenn kein Zusammenhang mit der Dienstausführung besteht», wie es in der Antwort heißt. Es gebe entsprechende Meldepflichten für Behörden und Einrichtungen gegenüber den internen Ermittlern.

© dpa-infocom, dpa:220412-99-893796/2

Teilen: