Georg Maier (SPD), Innenminister von Thüringen, sitzt in einer Sitzung., © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
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Innenminister gegen Rückkehr von AfD-Politiker als Richter

09.02.2022

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hält eine mögliche Rückkehr des umstrittenen AfD-Politikers Jens Maier ins Richteramt für «brandgefährlich». «Es muss ganz deutlich sein: Wir dulden keine Verfassungsfeinde in den Reihen des öffentlichen Diensts», schreibt Georg Maier in einem Beitrag für die Wochenzeitung «Die Zeit» (Donnerstag). Der Innenminister hält den sächsischen AfD-Mann für ähnlich radikal wie Thüringens AfD-Chef Björn Höcke, der einst als Lehrer arbeitete. «Ein Jens Maier darf kein Richter sein, ein Björn Höcke kein Lehrer», machte Maier in dem Beitrag für «Die Zeit» klar.

Der AfD-Politiker Jens Maier hat bei der Bundestagswahl im Herbst sein Mandat im Parlament verloren und will nun in die sächsische Justiz zurückkehren. Er hatte vor seiner Abgeordnetentätigkeit als Richter am Landgericht Dresden gearbeitet.

Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als Rechtsextremisten ein, wie im Oktober 2020 bekannt wurde. Begründet wurde die Entscheidung mit seiner Zugehörigkeit zum extremistischen «Flügel» der AfD, der sich im Frühjahr 2020 formal aufgelöst hatte. Höcke gilt als Begründer des «Flügels».

Thüringens Innenminister Maier warnt in dem Zeitungsbeitrag vor Gefahren für die Demokratie, die seiner Ansicht nach von außen und von innen angegriffen würde. «Es wird immer offensichtlicher, dass die AfD und andere extremistische Gruppierungen versuchen, in staatlichen Institutionen Land zu gewinnen», schreibt Maier. In Thüringen, wo der 54-Jährige auch Vize-Ministerpräsident ist, wurde der komplette AfD-Landesverband vom Landesverfassungsschutz bereits als gesichert extremistische Bestrebung und als Beobachtungsobjekt eingestuft.

Der SPD-Politiker kritisiert in dem «Zeit»-Beitrag auch den Umgang der sächsischen Justizministerin mit dem Fall Jens Maier. «Das Abwarten der zuständigen Ministerin in Sachsen aus formaljuristischen Gründen wirkt ziemlich unambitioniert», schreibt er. Man müsse das Disziplinarrecht schon als scharfes Schwert begreifen. Er plädiert für einen «härteren Umgang und schärfere» Maßnahmen gegen Extremisten im Staatsdienst. Der Staat brauche wieder «stärkere Möglichkeiten, Bewerber abzuwehren, die Verfassungsfeinde sind.»

© dpa-infocom, dpa:220209-99-46254/3

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