Heike Werner spricht bei der Sitzung des Thüringer Landtags., © Michael Reichel/dpa
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Impfplicht: Behörden sollen Spielraum ausschöpfen

04.05.2022

Die Thüringer Behörden sollen nach den Worten von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) ihren Ermessensspielraum bei der Durchsetzung der Corona-Impfpflicht im Gesundheits- und Sozialbereich nutzen. Ihr Ministerium habe in dieser Woche einen Erlsss mit Kriterien aktualisiert, um ein einheitliches Vorgehen der Gesundheitsämter zu erreichen, sagte Werner am Mittwoch im Landtag in Erfurt. Das Spektrum bei Ermessensentscheidungen reiche vom Risiko, das von Ungeimpften ausgehe, bis hin zu einer drohenden Unterversorgung von Pflegebedürftigen oder der Gefahr, eine Ausbildung nicht abschließen zu können.

Nach Angaben der Ministerin sind 85 Prozent der vor dem 15. März in den Einrichtungen Beschäftigten geimpft oder haben einen Genesenennachweis. 15 Prozent der Beschäftigten müssten sich einer Einzelfallprüfung stellen. Grundsätzlich sei das Bundesgesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht umzusetzen. Die oppositionelle AfD-Fraktion hatte dazu im Landtag eine aktuelle Stunde beantragt.

Die Impfpflicht für Personal in Kliniken, Pflegeheimen und -diensten, Arztpraxen, Hospizdiensten, Rettungsdiensten und mehreren anderen Bereichen gilt seit Mitte März. Arbeitgeber müssen seitdem ungeimpfte Beschäftigte den Gesundheitsämtern melden. Sie dürfen auch keine Ungeimpften mehr einstellen. Beschäftigte ohne Immunisierung müssen mit Bußgeldern rechnen, im letzten Schritt drohen Arbeitsverbote.

© dpa-infocom, dpa:220504-99-157928/2

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