Impfpflicht im Gesundheitswesen: Ministerium plant Erlass
Thüringens Landesregierung will bei der Durchsetzung der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen bei einem Teil der Beschäftigten auf weitere Nachprüfungen zum Immunitätsstatus verzichten. Das Ministerium werde die Gesundheitsämter der Kommunen anweisen, bei zweifach Geimpften ab dem 1. Oktober nicht nach Booster-Impfungen zu fragen, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Freitag im Landtag in Erfurt. So solle eventueller Druck von diesen Beschäftigten der Branche genommen werden.
Hintergrund für den angekündigten Erlass: Nach dem geltenden Bundesinfektionsschutzgesetz gelten ab dem 1. Oktober grundsätzlich nur noch Menschen als vollständig gegen Corona geimpft, wenn sie drei Impfungen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können. Für Menschen, die nur zwei Impfungen haben, aber an Covid-19 erkrankt waren, gelten laut Gesetz Ausnahmen.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht schreibt den Beschäftigten zum Beispiel in Krankenhäusern und Pflegeheimen vor, dass sie vollständig gegen das Coronavirus immunisiert sein müssen, um dort arbeiten zu können. Allerdings läuft diese Impfpflicht Ende des Jahres aus. Für ihre Verlängerung gibt es derzeit keine politische Mehrheit.
Dass die Impfpflicht im Gesundheitswesen überhaupt noch gilt, war in der Plenardebatte parteiübergreifend auf Kritik gestoßen. Es sei sinnlos, dass diese Pflicht noch immer durchgesetzt werden müsse, da sie nur noch wenige Wochen gelte, sagte der Linke-Abgeordnete Ralf Plötner.
Wie auch andere Parlamentarier wies Plötner darauf hin, dass sich die Erwartung an die Schutzwirkung der Corona-Impfungen nicht vollständig erfüllt hätten. Sie böten zwar Geimpften einen hohen Schutz vor einer schweren Erkrankung oder dem Tod. Sie würden aber andere deutlich weniger vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, als das zunächst erwartet worden sei. «Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Flop und hätte schon längst ausgesetzt werden müssen», sagte der CDU-Sozialpolitiker Thadäus König.
Werner hatte sich schon in der Vergangenheit gegen die Verlängerung der Impfpflicht im Gesundheitswesen ausgesprochen und erneuerte ihre Haltung im Landtag. Diese Pflicht sei nicht länger zu rechtfertigen, da es absehbar keine allgemeine Impfpflicht geben werde, sagte sie. Damit würden Beschäftigte im Gesundheitswese unverhältnismäßig stark belastet.
Ungeachtet ihrer persönlichen Auffassung müsse die Impfpflicht aber grundsätzlich weiterhin durchgesetzt werden. «Es gibt ein Bundesgesetz, das wirkt, das können wir nicht aussetzen», sagte Werner. An Beschäftigte im Gesundheitswesen, die bislang gar keine Corona-Impfungen nachgewiesen haben, müssten deshalb zum Vollzug des Gesetzes weiterhin Anhörungsbögen verschickt werden.
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