Hoff: Zwei Staatssekretäre werden Lebenszeitbeamte
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Hoff: Zwei Staatssekretäre werden Lebenszeitbeamte

02.02.2023

Thüringens Landesregierung will zwei Staatssekretäre trotz eines kritischen Rechnungshofberichts nach Ende ihre Probezeit in diesem Jahr zu Beamten auf Lebenszeit berufen. Bei Kulturstaatssekretärin Tina Beer ende die Probezeit am 3. März, sagte Staatskanzleiminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) am Donnerstag im Landtag auf eine Anfrage der oppositionellen CDU-Fraktion.

Bei Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel, der seit Mai 2022 im Amt ist, laufe die Probezeit bis 30. April. Der Übernahme der beiden Staatssekretäre in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit «stehen keine rechtlichen Gründe entgegen», sagte der Staatskanzleichef.

Die Opposition hatte der rot-rot-grünen Landesregierung in dieser Woche mit Verweis auf einen vorläufigen Prüfbericht des Rechnungshofs Vettern- und Günstlingswirtschaft vorgeworfen. Der Bericht, aus dem in den vergangenen Wochen Medien zitiert hatten, kam zu dem Schluss, dass ein Teil der Einstellungen von Staatssekretären «rechtswidrig», «fehlerhaft» oder «nicht nachvollziehbar» gewesen sei. Die Landesregierung hatte das zurückgewiesen. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt in der Sache gegen unbekannt. Es geht um den Anfangsverdacht der Untreue.

Der CDU-Abgeordnete Stefan Schard warf der Landesregierung vor, respekt- und instinktlos zu handeln, wenn sie weder den Prüfbericht noch die strafrechtlichen Ermittlungen abwarte. Indem die Regierung Fakten zulasten des Steuerzahlers schaffe, untergrabe sie auch die Autorität des Rechnungshofs und der Staatsanwaltschaft. Die Lebenszeitverbeamtung der Staatsekretäre müsse aufgeschoben werden.

Fragen der CDU-Fraktion zur Einstellungspraxis der rot-rot-grünen Landesregierung für Stellen im Umfeld der Minister, die ebenfalls vom Rechnungshof moniert wurden, beantwortete Hoff im Landtag nicht. Die Landesregierung werde sich während eines laufenden Prüfvorgangs nicht zu Detailfragen äußern. Er hoffe, dass der Prüfbericht zügig vorliege. Dann könne geklärt werden, ob es Anpassungen bei der Einstellungspraxis in Thüringen geben müsse oder ob es vielleicht unterschiedliche Rechtsposition von Rechnungshof und Regierung gebe, so der Staatskanzleichef.

Der Rechnunhof soll im Entwurf seines Prüfberichts auch Verletzungen bei der fachlichen Auswahl von Mitarbeitern wie persönlichen Referenten oder Büroleitern von Ministern festgestellt haben. Bei 64 Stellenbesetzungen, die untersucht wurden, soll der Rechnungshof 34 für nicht nachvollziehbar gehalten haben. Moniert wurde in 30 Fällen die Eingruppierung und damit die Bezahlung.

© dpa-infocom, dpa:230202-99-453270/3

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