Höhere Grenzen, mehr Lohn: Landtag regelt Vergabegesetz neu
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Höhere Grenzen, mehr Lohn: Landtag regelt Vergabegesetz neu

03.11.2023

Firmen, die Aufträge des Landes ergattern wollen, müssen künftig einen höheren Mindestlohn zahlen - können aber zugleich auf weniger Bürokratie hoffen. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Thüringer Landtag am Freitag mit den Stimmen von Linke, SPD und Grüne sowie der CDU. Demnach soll der Mindestlohn bei solchen Aufträgen mindestens 1,50 Euro über dem bundesweit geltenden Mindestlohn liegen. Derzeit liegt dieser bei zwölf Euro pro Stunde. Er soll in den kommenden zwei Jahren steigen.

Die Novelle ist ein Kompromiss zwischen den drei Koalitionsfraktionen und der oppositionellen CDU. Die AfD und die FDP lehnten die Gesetzesänderung ab.

Die Summe des Auftragsvolumens, ab dem das Vergabegesetz zur Anwendung kommen soll, ist nun höher. Es gelten je nach Branche verschiedene Mindestgrenzen. Außerdem soll eine Vergabeplattform mehr Übersicht bieten und die Vergaben vereinfachen.

Die Christdemokraten hatten sich für höhere Grenzen eingesetzt, ab denen das Gesetz gelten soll. So wird es zum Beispiel bei Bau-Aufträgen erst ab einem Auftragsvolumen in Höhe von mindestens 75 000 Euro zur Anwendung kommen.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Thüringer CDU-Fraktion, Martin Henkel, nannte das Vergabegesetz «historisch», weil seit Jahren schon keine Gesetze mehr beschlossen worden seien, die Bürokratie zurückdrängten. «Das Gesetz ist gut für die Wirtschaft und ist gut für die Menschen im Land», sagte er.

Kritischer äußerte sich der Oppositionspolitiker Thomas Kemmerich (FDP). Eine Verschlankung und Entbürokratisierung des Gesetzes würde man begrüßen - auf den vorliegenden Entwurf treffe das aber nicht zu. Er fragte: «Was wäre eigentlich mit einer Abschaffung des Vergabegesetzes?»

Der AfD-Abgeordnete René Aust warnte vor rechtsunsicheren Vergaben und forderte, die ökologischen Kriterien für das Erteilen von Landesaufträgen abzuschaffen. Der Vergabe-Mindestlohn habe sich nicht bewährt, sagte er. «In der Realität wurde dieses Gesetz längst überholt.» Er rechnete vor, dass vielfach in den Branchen ohnehin schon höhere Löhne gezahlt würden. «Sie machen den Unternehmen Bürokratie, ohne dass es irgendeinen positiven Effekt auf die meisten Arbeiter haben wird», warf er Linke, SPD, Grünen und der CDU vor.

Die SPD-Abgeordnete Diana Lehmann hob hervor, dass mit der Gesetzesänderung die Wirkung des Gesetzes auf Hochschulen und deren Einrichtungen erweitert wurde. Der Linke-Abgeordnete Andreas Schubert erklärte, dass man sich einen noch größeren Anwenderkreis gewünscht hätte. «Aus unserer Sicht sollte das Vergabegesetz zukünftig auch auf kommunaler Ebene Anwendung finden, um Lohndumping zu verhindern und gerechte Bezahlung für die Beschäftigten zu gewährleisten», teilte er mit.

© dpa-infocom, dpa:231103-99-814239/3

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